27-09-2014 17:56
Hallo, bin seit 14J. Privat Verkäufer mit antik Gebrauchtware! Zudem kaufe ich auch gerne bei Ebay!
Habe dem Käufer zwei Versandarten angeboten: 1. als unvers. DHL Warensendung u. 2. als vers. Hermes Päckchen! Nun hat sich der Käufer für den günstigen unvers. DHL Warensendung Versand entschieden! Die Ware bzw. vom ( antiken mini Gemälde) kam das Glas lt. Aussage vom Käufer zerbrochen an! Ich, als Verkäufer habe die Ware ordnungsgemäß in einen wattierten Maxibrief mit zusätzlicher Noppenfolie u. nochmals dickem Papier umwickelt.
Nachdem der Käufer den Umschlag öffnete u. den Glasschaden entdeckte, verweigerte er die Annahme (ob direkt od. erst später ?) beim Postboten. Er schrieb mehrere unverschämte, freche Mail`s u. droht......, verlangt (gleich schon Kontodaten beigefügt) den Ersteigerungsbetrag plus die gezahlten Portokosten Warensendung plus die (gezahlten ?) Portokosten Warensendung für die Annahmeverweigerung.
Habe ihm zunächst mitgeteilt, dass ich die Retourware erst garnicht annehmen werde. Die Warensendung war eiligst da u. der Postbote nahm sie auch wiederrum mit. Einen Tag später stand der Postbote mit der Warensendung wieder vor der Tür u. äußerte sich: dass man bei Warensendungen die Annahme nicht einfach so verweigern kann! Nun weiss ich gar nix mehr! Bring sie nun in unsere Haupt Poststelle in unsere Kreisstadt u. mal sehen, was die dort sagen.....
Den unverschämten Käufer bat ich: den Fall an den Ebay Kundenservice zu übergeben, gemeint einen Fall zu eröffnen!
Hiervon ist er allerdings nicht begeistert....u. warum: er hat mit Sicherheit ein schlechtes Gewissen sodass er im Unrecht ist!
Lt. seinen Worten: falls ich ihm nicht den geforderten Gesamtbetrag überweisen würde, erst dann will er die Angelegenheit dem Ebay Kunden Service übergeben!
Habe mitlerweile den Ebay Kunden Service telefonisch angerufen u. der nette Herr am anderen Ende meinte:: Der Käufer hat den Schaden zu tragen, da er ja die unvers. billigere Versandart gewählt hat. Zudem bin ich Privatverkäufer mit Gebrauchtware ohne Garantie und Rücknahme....was ich auch in meinem Angebot drunter vermerkt hatte!
Nun bin ich gespannt, was daraus wird u. werde um MEIN RECHT kämpfen!!!
Fazit: RECHT muss RECHT bleiben für KÄUFER als auch für VERKÄUFER - sei es privat od. gewerblich!
So macht Ebay einfach keinen Spass mehr!
Vielleicht hat ein privater Ebay Verkäufer auch mal solchen Stress in gleicher Angelegenheit erlebt!?!
Schönes Wo.ende!