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Widerrufsrecht

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

 

ich habe mir letztens etwas bei einem gewerblichen VK gekauft und die Sachen teilweise widerrufen. Reicht es da nun aus innerhalb der 14-Tage Frist den Widerruf per eMail zu verschicken bzw. in eBay eine Rücknahme zu dem Artikel zu vermerken oder muss ich die Sachen nun auch innerhalb der 14 Tage bei der Post abgeben? Wie ist es nun mit der Beweislast, wenn der VK sagt er hat keine Mail erhalten und das Paket habe ich ja nicht innerhalb 14 Tage bei der Post abgegeben?

Ist der Vermerk der Rücknahme in eBay ein rechtsgültiger Beleg, dass ich die Frist eingehalten habe?

Die gekauften Artikel und daher auch die Seite mit der Rücknahme verschwinden ja irgendwann aus der Ansicht in "Mein eBay", reicht es für eine spätere Beweisführung mir die Seite für den Rückgabefall auf den PC abzuspeichern oder sollte ich da noch mehr machen?

 

Leider konnte ich auch nur bei einer Auktion einen PayPal Streitfall und eine Rückgabe einleiten. Das Geld für diesen Artikel hat mir der VK erstattet, jedoch nicht das Geld für einen weiteren. PP bzw. der Rückgabefall wurde jedoch trotzdem automatisch geschlossen, obwohl ich im Moment ja noch auf Geld warte. Was lässt sich da machen?

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Noch ein Wort zum Beweis: du kannst sicherlich beweisen, dass du online widerrufen hast. Aber du kannst dennoch nicht beweisen, dass die Mitteilung dem Verkäufer tatsächlich auch zugegangen ist. Das ist das Problem bei der Geschichte. Und ebay als Zeugen zu benennen, dass dein Widerruf tatsächlich auch online an den Verkäufer zugestellt wurde, kannst du vergessen.

P. S. in einem evtl. Begleitschreiben kannst du übrigens eine kürzere Frist als 30 Tage für die Rückerstattung setzen (10-14 Tage, datumsgenau). Diese kürzere Frist ist für den Verkäufer bindend.

Es bleibt das Problem der Beweisbarkeit, wenn du nur online widerrufst. Eine etwas gangbarere Alternative wäre, per Fax zu widerrufen.

 

Ansonsten: was spricht dagegen, die Ware innerhalb der 14 Tag zurückzuschicken? Ein Begleitschreiben würde ich der Rücksendung beifügen. Das ist am sichersten.

 

Auf dein Geld brauchst du nur 30 Tage ab Zugang deines Widerrufes beim Verkäufer zu warten. Danach kannst du das gerichtl. Mahnverfahren initiieren (kannst du ohne Anwalt online beantragen). Ich würde aber vorher nochmals beim Verkäufer anklopfen und fragen, ob er nicht vielleicht doch freiwillig erstattet.

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