04-11-2012 18:43
Hallo,
ich habe mir letztens etwas bei einem gewerblichen VK gekauft und die Sachen teilweise widerrufen. Reicht es da nun aus innerhalb der 14-Tage Frist den Widerruf per eMail zu verschicken bzw. in eBay eine Rücknahme zu dem Artikel zu vermerken oder muss ich die Sachen nun auch innerhalb der 14 Tage bei der Post abgeben? Wie ist es nun mit der Beweislast, wenn der VK sagt er hat keine Mail erhalten und das Paket habe ich ja nicht innerhalb 14 Tage bei der Post abgegeben?
Ist der Vermerk der Rücknahme in eBay ein rechtsgültiger Beleg, dass ich die Frist eingehalten habe?
Die gekauften Artikel und daher auch die Seite mit der Rücknahme verschwinden ja irgendwann aus der Ansicht in "Mein eBay", reicht es für eine spätere Beweisführung mir die Seite für den Rückgabefall auf den PC abzuspeichern oder sollte ich da noch mehr machen?
Leider konnte ich auch nur bei einer Auktion einen PayPal Streitfall und eine Rückgabe einleiten. Das Geld für diesen Artikel hat mir der VK erstattet, jedoch nicht das Geld für einen weiteren. PP bzw. der Rückgabefall wurde jedoch trotzdem automatisch geschlossen, obwohl ich im Moment ja noch auf Geld warte. Was lässt sich da machen?