01-11-2015 21:06
Hallo,
ich habe einen Artikel ersteigert und mich in der Größe geirrt (21.10.2015). Daraufhin habe ich beim Verkäufer angefragt (22.10.) ob er so kulant wäre Bzgl. Widerruf ( Verkäufer registriert als privat). Es kam die Nachricht nein, ich habe zu zahlen bis 30.10.. Bereits am 26.10. löst er einen offenen Fall aus und meldet es eBay, und schließt ihn noch bevor die Frist für mein handeln abgelaufen ist. Bei Nachfrage beim Kundendienst wurde mir gesagt er habe die Gebühren erstattet bekommen. Nun bekomme ich hinterrücks trotzdem eine Mail ich habe zu zahlen mit Mahngebühren Anwalt etc. Auf die Zahlung zu bestehen ist sein gutes, daran möchte ich auch nicht rütteln. Was ist das jedoch für eine Praxis, wenn man nur so wenige Tage hat zu reagieren und man dann privat anschrieben wird, obwohl der Käufer bei eBay die Gebühren zurück bekommen hat? Umgeht er damit nicht die Gebühren? Mein Vertrauen in diesen Verkäufer ist zutiefst gestört, ich habe großes Unbehagen den Betrag für den Artikel zu überweisen und auf den Versand zu hoffen. Ich weiß nicht wie ich reagieren soll...
Hallo @tine8823,
dein Vk hat sich vollkommen regelkonform verhalten.
Du hast von privat gekauft und dich damit zu Zahlung und Abnahme verpflichtet. Warum hast du nicht bezahlt, nachdem der Vk deinen Wunsch abgelehnt hat?
Jetzt hast du dafür eine Verwarnung als Nichtzahler und kannst nicht mal wirkungsvoll Einspruch einlegen, weil du die Zahlung innerhalb der vier Tage nicht nachweisen kannst ...
Davon abgesehen: Die Meldung eines nicht bezahlten Artikels ist ein Mittel von Ebay auf Ebay für Ebay. Euren Kaufvertrag berührt es nicht. Du bist nach wie vor zur Zahlung und Abnahme verpflichtet.