05-03-2018 09:02 - bearbeitet 05-03-2018 09:04
Hallo,
Ich habe vor ca. zwei Wochen ein Notebook gekauft (gebraucht) welches kurz darauf auch bei mir ankam.
Im Paket war allerdings kein Schutz (wie Luftpolsterfolie etc.) vorhanden, so dass sich das Paket um mehrere Centimeter bewegen konnte. Als ich dies folglich startete, funktionierte der Bildschirm bereits nicht und nach einem Tag später auch das gesamte Notebook nicht mehr (ließ sich nicht starten). Ein Experte öffnete das Gerät und stellte einen Schaden am Mainboard fest (der vermutlich vorher bereits vorlag oder durch den Versand verschlimmert wurde) - Reparatur würde über 400 Euro kosten (Kaufpreis waren 600).
Ich habe daher einen Fall eröffnet und den Verkäufer informiert - der mir ersteinmal versicherte, dass das Gerät in funktionstüchtigem Zustand verschickt wurde. Nach weiteren Mails bot er eine Teilerstattung von 300 Euro an. Ich könnte jetzt allerdings auch Ebay hinzuziehen. Da ich selbst einen solchen Fall noch nie hatte, würde mich eure Meinung interessieren.
Da das Gerät grundlegend beschädigt geliefert wurde, der Schaden wahrscheinlich vorher bereits vorhanden war und durch den fehlenden Schutz der Ware im Paket es billigend in Kauf genommen worden ist, dass ein Schaden entsteht, sollte man darauf besser nicht eingehen?
Auch das Melden bei DHL würde aller Vorrausicht nach abgelehnt werden - da keine äußeren Beschädigungen am Paket vorhanden sind.
Bezahlt worden ist der Betrag für das Notebook über PayPal.
Danke euch im Vorfeld!
Wenn du mit Paypal bezahlt hast, dann hast Du Käuferschutz. Du hättest gute Chancen, dein Geld komplett zurückzubekommen, wenn Du einen abweichenden Artikel meldest. Die Schäden hast Du Dir hoffentlich von dem dazu befugten "Experten" schriftlich bestätigen lassen. Das könntest Du dann bei Paypal als "Gutachten" einreichen.
Allerdings ist auch Paypal keine Rundumsorglosversicherung. Im schlimmsten Fall entscheiden die trotz aller Belege für den Verkäufer und Du stehst am Ende mit dem defekten Notebook da und musst doch alles wieder allein mit dem Verkäufer regeln. Erfahrungsgemäß stellen diese sich dann aber mit der Begrüund "Ebay hat doch gesagt, ich muss das nicht zurücknehmen" besonders quer, so dass dann wahrscheinlich ohne Anwalt gar nicht mehr weiter kommst.
Meistens werden Käuferschutzfälle wegen abweichender Artikel zu Gunsten der Käufer entscheiden. Aber es gibt eben auch die Ausnahmen, wo das nicht passiert. Die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir was Du jetzt machen willst.