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Windiger Verkäufer löscht einfach den Kauf!

Hallo Gemeinde,

Details will ich erstmal nicht ausbreiten, dass wird sonst zu lang. Auf Nachfrage gerne genauer.

Darum geht es im Prinzip, und das ist schon nicht kurz...:

- Ich habe etwas gekauft und sofort bezahlt

- Die Lieferung dauerte ewig (und länger als angegeben)

- Das gekaufte Produkt war nicht wie beschrieben, die Maße waren falsch.

- Ich habe eine Rückgabeanfrage gestellt.

- Der Verkäufer hat sich erst acht Tage später gemeldet und es im weiteren Verlauf durch überflüssigen Anfragen, die ich sofort beantwortete und geziehlten Reaktionen, die auf jeden Fall ins Leere laufen mussten verhindert, einen sinnvollen Kontakt oder gar eine Lösung herbeizuführen (Anrufe Abends nach meiner angegebenen Zeit, sofortige, innerhalb von Sekunden stattfindendenden Rückrufen, wurden nicht entgegen genommen, Nachfragen in wochenlangen Abständen mit Inhalten, die ich bereits mitgeteilt habe).

- Der Verkäufer hat damit die Frist der Rücknahmeanfrage bis zum vorletzten Tag ausgereizt, sodass ich in Vorleistung der UNSTRITTIEGEN Übernahme der Rücksendekosten, in Vorleistung treten musste.

- Diese hat der Verkäufer nicht übernommen, obwohl alle rechtlichen Gegebenheiten (insb., dass der Artikel nicht wie beschrieben war).

- Die Ausrede des Verkäufers einfach: Ich hätte den Artikel zu früh zurück geschickt, er hätte mir einen Rücksendeschein geschickt. 

 

Der Verkäufer hat daraufhin einfach meinen Kauf aus der Liste gelöscht! Ich wusste gar nicht, dass das geht?

 

Ich habe jetzt als Käufer überhaupt keine Chance eine Bewertung abzugeben, die natürlich aus Sicht des Verkäufers nicht positiv ausgefallen wäre.

Ich finde auch keine Möglichkeit mich bei eBay über diesen Verkäufer zu beschweren. bzw. durch Bewertung andere Käufer hinzuweisen. 

Der Verkäufer hat einen hohen Prozentsatz an positiven Bewertungen. Allerdings verkauft er massenhaft. Negative und neutrale Bewertungen belaufen sich zu heute auf über 500 im vergangenen Jahr. Negative Bewertungen haben in Bezug auf das betreffende Produkt, überwiegend das zum Inhalt, was auch ich zu bemängeln habe.

 

Ich bin der Meinung, wenn eBay dieses Vorgehen möglich macht, dann ist man als Käufer im Gegensatz zu eigenen Aussagen, nicht ein bisschen geschützt und als Verkäufer kann man sich alles ohne Probleme erlauben, wenn man diese Schlupflöcher kennt. 

 

Deshalb die Frage an die Community: Was kann ich tun, um auch meine Erfahrungen mit diesem Verkäufer öffentlich zu machen. Kann ich irgendwie versuchen eBay dazu zu bewegen, sich der Sache anzunehmen? Vielleicht bekomme ich ja doch noch meine Rücksendekosten erstattet. Ich habe jedenfals nirgends einen Link gefunden, der mich in diese Richtung geführt hätte.

 

Der Verkäufer: rc-sonnenschutz

 

Vielen Dank für jeden Tipp und Hinweis

 

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Antworten (3)

Antworten (3)

Hallo @stefanzehner

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Rollo keine Führungsschienen an den Seiten hat, wodurch links und rechts neben dem Stoff ein geringer Lichtspalt entsteht.

 

Käufer machen gerne was ihnen gefällt die Beschreibung nicht richt gelesen.

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Rollo eine Maßanfertigung ist und vom Umtausch ausgeschlossen ist.

 

Es handelt sich bei diesem Artikel um eine Maßanfertigung. Die Ware wird nach Ihren Vorgaben auf das Modell, Größe, Ausführung und Farbe gefertigt. Dieser Artikel ist aus den genannten Gründen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein Umtausch oder Rückgabe ist nicht möglich!

 

 

 Käufer zahlt Rückversand

 

Das gilt immer wenn der Käufer die Falsche Größe bestellt.

 

kein wunder das sich der Verkäufer dagegen wert.

Servus @stefanzehner

 

Inzwischen hast Du bewertet,

aber wenn Du Pech hast und der VK weiß,

wie es geht,

könnte diese noch verschwinden.

Bislang war es so,

dass bei "Rückabwicklung" und Erstattung (über PP) dies als "geklärt" gesehen worden ist.

 

Wenn ich mir die grauen und roten BW so ansehe...

wäre nicht der VK meiner Wahl gewesen.

Ggf. würde ich mir den Spaß machen,

für das Rücksendeporto ein Mahnverfahren anzustreben.

Wenn ein VK es dann nicht begriffen hat,

kann er meinetwegen auch dicht machen. 😉

Moin, @stefanzehner

 

ein Kauf wird nicht gelöscht wenn eine Rückgabe oder ein Abbruch eingeleitet wird.

Der wird lediglich aus der Aktiv-Liste-Käufe verschoben, schau mal ob du ihn hier irgendwo noch findestm ganz unten auf der Seite

 

https://www.ebay.de/myb/PurchaseHistory?_trksid=p2060353.m2034.l3391

 

Käufe löschen kann nur ebay, nicht der Verkäufer.

 

Bewertungsfrist ist 60 Tage ab Kauf, schau mal in diese Liste ob du dort den Artikel findest und noch bewerten kannst.

 

http://my.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MyeBay&CurrentPage=MyeBayFeedback&gbh=1&ssPageName=STRK:ME:LNLK

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder