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Winterreifen gekauft, Artikelzustand stimmt nicht (zu alt), Nichtzahlerfall geöffnet

(hatte das Problem schon unter "Mitglieder helfen Mitgliedern" gepostet, kann dort aber selbst nicht antworten. Daher hier nochmal)

 

Hallo allerseits!

 

Ich habe hier gerade ein kleines Problem mit einem uneinsichtigen Verkäufer.

 

Ich habe am 23.11. für 49€ vier Winterreifen auf Stahlfelgen ersteigert die laut Artikelzustand "...vollkommen funktionsfähig..." sein sollten. Ich kam leider erst nach der Auktion auf die Idee mal nach dem genauen Alter der Reifen zu fragen um abschätzen zu können wie lange ich die noch nutzen kann. Vom Verkäufer kam ein lapidares "keine Ahnung". Ich habe daraufhin die Fotos vergrößert und auf einem die Angabe "DOT..2507" gefunden was laut Wikipedia für die 25. Kalenderwoche 2007 steht. Die Reifen sind also knapp 9,5 Jahre alt. Winterreifen dürfen aber nach weiteren Recherchen von mir nur bis zu einem Maximalalter von 5 Jahren genutzt werden. Das Gummi enthält Weichmacher die sich mit der Zeit verflüchtigen wodurch die Reifen (besonders bei tiefen Temperaturen) nicht mehr flexibel genug sind und keine ausreichende Fahrbahnhaftung mehr erzielen.

 

Die Entfernung zum Artikelstandort beträgt laut eBay 240km. Für nutzbare Reifen zu dem Preis wäre das für mich noch akzeptabel, für Schrottreifen (=Sondermüll) mit Stahlfelgen (habe schon zwei Sätze) natürlich nicht. Ich habe den Verkäufer daraufhin um Abbruch gebeten was er aber kategorisch ablehnt. Zuerst wollte er nur die 4,90 Verkaufsprovision von mir obwohl er diese ja bei Transaktionsabbruch erstattet bekommt und er den Fehler gemacht hat, mittlerweile lässt er gar nicht mehr mit sich reden (ignoriert meine Mails weitgehend oder beantwortet eine detailierte Schilderung des Sachverhalts nur mit dem Wort "Langeweile?") und hat jetzt einen Nichtzahlerfall geöffnet.

 

Der Kundenservice-Mitarbeiter sagte nur er könne den Artikelzustand nicht beurteilen. Ich solle entweder bezahlen oder nachher Einspruch gegen den Nichtzahlervermerk einlegen. Das nur Barzahlung bei Abholung akzeptiert wird und ich vermutlich besser einen Zeugen mitnehme um nachzuweisen das ich bezahlt habe und die Reifen nicht der Beschreibung entsprechen interessiert erstmal nicht. Ich dürfte dann meinem Recht auf einen Satz der Beschreibung entsprechend nutzbare Reifen und einem Schadensersatz für den unsinnigen Abholtermin hinterher rennen.

 

Ferner habe ich die Befürchtung das der Verkäufer die Reifen nach Abschluß des Nichtzahlerfalls gleich wieder ohne Altersangabe neu einstellt und auf den nächsten Käufer hofft der aufgrund der Beschreibung den Eindruck hat es handle sich um nutzbare Winterreifen. Ich würde daher gern eine entsprechende Bewertung abgeben um andere Kaufinteressenten auf den Punkt hinzuweisen. Daher meine Fragen:

 

Was passiert mit einer (positiven/neutralen) Bewertung falls der Nichtzahlerfall zugunsten des Verkäufers entschieden wird?

 

Welche Möglichkeiten habe ich um auf den Nichtzahlerfall einzuwirken oder den Verkäufer zum Abbruch zu bewegen? Soll ich die Kauffabwicklung abschließen?

 

Welche Möglichkeiten hätte ich außerhalb von eBay wenn der Nichtzahlerfall zu meinen Ungunsten entschieden wird?

 

Immerhin investiere ich hier Zeit und evtl. auch Geld und weiß bereits das der Verkäufer nicht gewillt ist meinen rechtmäßigen Anspruch auf einen Satz nutzbarer Reifen zu erfüllen. Ich brauche die Dinger ja einigermaßen zeitnah und kann nicht ewig warten bis der Herr mal zu der Einsicht gelangt das es einer bewussten Täuschung gleichkommt wenn er wissentlich andere für die Folgen seines Fehlers büßen lässt.

 

Btw.: Artikelnummer ist 272451875080. Hoffe das ist zulässig und wird nicht sofort gelöscht.

 

Vielen Dank für die Antworten

SternFuchs

 

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Als Antworten kamen bislang kurzgefasst:

 

"Es gibt kein gesetzliches Höchstalter für Reifen, auch nicht für Winterreifen."

 

(stimmt zwar grundsätzlich, aber 9 Jahre alte Reifen sind nicht mehr verkehrssicher und entsprechen meiner Meinung nach nicht dem Artikelzustand "gut und vollkommen funktionsfähig")

 

und

 

"Du kaufst tatsächlich 4 Winterreifen mit Felgen für 49 Euro...

Entfernung zum Artikelstandort 240 km...und kommst erst nach dem Kauf auf dieseFRAGE :

 

Ich kam leider erst nach der Auktion auf die Idee mal nach dem genauen Alter der Reifen zu fragen um abschätzen zu können wie lange ich die noch nutzen kann.

 

Die Artikelfotos waren eigentlich auch ziemlich aussagekräftig....und Fragen zum Artikel stellt man VOR dem Bieten und Kaufen..."

 

(Soll es jetz meine Aufgabe sein von einem von anderen als günstig empfundenen Verkaufspreis zwangsläufig auf eine fehlerhafte Angabe des Verkäufers zu schließen? Der Verkäufer ist für sein Angebot und die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Eine fehlerhafte Angabe ist ein Grund vom Kauf zurückzutreten und nicht mehr verlange ich vom Verkäufer.)

 

sowie

 

"und um die Frage zu beantworten, was im Falle einer Nichtzahlermeldung mit der Bewertung passiert: Sie wird gelöscht, sofern sie in roter oder grauer Farbe gehalten ist, oder negativen Text als Inhalt hat.

 

Und einen Einspruch gegen einen Nichtzahlereintrag hat nur Erfolg, wenn man innerhalb der Frist gezahlt hat (4x 24h ab Fallöffnung).

 

Das einzige, was Du versuchen könntest, wäre im Nichtzahlerfall zu schreiben, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Wenn der Verkäufer den Zustand nicht beurteilen kann, darf er auch nicht schreiben, dass die Reifen voll funktionsfähig sind...."

 

(Danke für den Hinweis auf die Bewertung. Ich schreibe auch schon im Nichtzahlerfall, weiß aber immer noch nicht ob es sinnvoll ist die Kaufabwicklung abzuschließen und dort in einer Nachricht nochmals darauf hinzuweisen das ich die Reifen erst abholen und vor Ort bar bezahlen werde wenn der Verkäufer per Foto nachgewiesen hat das er in der Lage ist dem Artikelzustand entsprechend "funktionsfähige" Reifen zu übereignen)

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