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Wissentliche Falschangabe Material - VK verweigert Rücknahme

Guten Abend!

 

Habe letzte Woche eine "Leder"jacke ersteigert (Artikelnr.: 264546314420 ), Bezahlung war per Überweisung.

Als das Paket ankam, war mir gleich klar, dass das keine Wildlederjacke sein kann, Paket war viel zu leicht. Ich hatte diese Art Jacke mal vor Jahren bei Ebay ersteigert - die war sehr schwer.

 

Im Waschzettel stand dann auch 100% Polyester als Obermaterial.

Habe die Verkäuferin angeschrieben, sie auf die falsche Materialangabe aufmerksam gemacht und sie gefragt, ob sie mir im Preis entgegen kommt oder ich ihr die Jacke zurückschicken soll und sie mir 2x Porto überweist. Ich finde das Teil so ganz schön, hätte sie aber nicht für den Preis gekauft, wenn ich gewußt hätte, dass es reiner Kunststoff ist.

 

Die Antwort kam prompt: Keine Rücknahme, da privat. Und überhaupt hätte es mir bei dem Preis klar sein müssen, dass es sich hier nicht um echtes Wildleder handelt. Ihr war diese falsche Beschreibung also durchaus bewußt.

Habe bei Ebay einen Fall eröffnet, ein paar mal mit ihr hin- und hergeschrieben. Sie lehnt nach wie vor die Rücknahme ab. Habe sie negativ bewertet und frage mich jetzt, wie weitere Schritte aussehen. Käuferschutz klappt ja nicht, da Überweisung.

Ist es sinnvoll, das Paket erstmal zurück zu senden und dann schriftlich das Geld anzumahnen mit Fristsetzung? Wenn Sie nicht reagiert, kann ich ein Mahnverfahren einleiten oder muss sowas über einen Anwalt laufen?

Hoffe auf hilfreiche Antworten. Schönen Abend allen!

 

Gesamtes Thema betrachten

@w32andromeda 

 

 
Deine Verkäuferin hat mehr als eindeutige Angaben gemacht - auf der anderen Seite hättest Du ganz schnell feststellen können das dies lediglich "geflunkert" war:
 
warum hast Du Dir nicht alle Bilder angeschaut?
 
Schirmfoto_2019-12-09_081331 wildleder bäh.jpg
 
im Materialetikett, das die VK fotografiert hatte siehst Du das das Material des Oberstoffs 100%Polyester ist!
 
Einmal richtig hingeschaut und Du hättest das Theater überhaupt nicht!
 
Das musst Du nur einem fähigen Anwalt erklären - eine Teilschuld hast Du definitiv
-
eben weil das Lesen der Artikelbeschreibung inkl. der Bilder nun einmal zu Deinen Aufgaben gehört!
 
Erklär` es einem Anwalt und schau` ob er unter diesem Aspekt etwas für Dich durchsetzen kann.
 
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