04-05-2017 07:13
Angenommen ich bin mit einem zugeschickten Artikel unzufrieden (weil er entgegen der Artikelbeschreibung defekt ist).
Ich habe den Privat-Verkäufer angemailt und um Rücknahme ersucht.
Dieser weigert sich mit dem Hinweis er hätte Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
Da der Preis nicht allzu hoch war lohnt sich eine Klage nicht.
Ich will eine negative Bewertiung abgeben.
Das kann ich derzeit nicht.
Muss ich wirklich erst den Fall/Die Anfrage schliessen bevor ich die Bewertung abgeben kann?
Kann ich den Fall schliessen ohne (implizit) zuzustimmen dass ich den Artikel nicht mehr zurückgeben möchte?
Wie genau?
Thomas
@thoste6 schrieb:Angenommen ich bin mit einem zugeschickten Artikel unzufrieden (weil er entgegen der Artikelbeschreibung defekt ist).
Ich habe den Privat-Verkäufer angemailt und um Rücknahme ersucht.
Dieser weigert sich mit dem Hinweis er hätte Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
Da der Preis nicht allzu hoch war lohnt sich eine Klage nicht.
Ich will eine negative Bewertiung abgeben.
Das kann ich derzeit nicht.
Muss ich wirklich erst den Fall/Die Anfrage schliessen bevor ich die Bewertung abgeben kann?
Kann ich den Fall schliessen ohne (implizit) zuzustimmen dass ich den Artikel nicht mehr zurückgeben möchte?
Wie genau?
Thomas
Wenn sich eine Klage nicht lohnt, dann vergiß die Sache und verbuche es als Lehrgeld.
Als Käufer nie mehr auf Überweisung einlassen. Nur wenn Dir ein Totalverlust egal ist.
Negativ bewerten ist sinnlos, da negative Bewertungen nach meiner persönlichen Erfahrung
fast immer von eBay entfernt werden, wenn sich der Verkäufer beim Kundenservice beschwert.
Erst recht, wenn ein Fall zu Deinen Ungunsten geschlossen wird oder nicht zur Lösung des
Problems geführt hat. Deine Rückgabeanfrage wird sowieso bald automatisch geschlossen,
weil der Verkäufer bei Zahlung per Überweisung nicht darauf eingehen muß. Er kann sich
gemütlich zurücklehnen und Dir eine lange Nase drehen.
Das hast Du ihm erlaubt und das tut er jetzt auch. 😛