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bewertung nach rückgabe

Hallo zusammen, ich habe vor drei Wochen eine Rückgabe gestartet wegen eines beschädigten Artikels. Die Beschädigung habe ich per Foto dokumentiert und auf Nachfrage an den Verkäufer gesandt, woraufhin der einer Rückgabe zustimmte. Nun ist es so, dass der Verkäufer meint, ich solle zuerst eine Bewertung abgeben und dann würde er erst die Überweisung tätigen. Ich fand den Verkäufer im der Kommunikation ziemlich unfreundlich und möchte daher hier mal fragen, ob es auch nach einer Erfolgten Rückgabe noch möglich ist eine Bewertung für den Verkäufer abzugeben. Ich habe dir Befürchtung, dass wenn ich die Rückgabe beende ich keinerlei rechtliche Schritte mehr habe und der Verkäufer mir dann ggf. sogar nicht mal mehr mein Geld zusenden wird. Ist die Befürchtung berechtigt? Was soll ich tun? Danke für eure HIlfe! 🙂 PS: Was passiert wenn der Rückgabezeitraum zuende ist? bei mir dauert er noch bis zum 7.Juni.
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@jahid328  schrieb:
Hallo zusammen, ich habe vor drei Wochen eine Rückgabe gestartet wegen eines beschädigten Artikels.

Die Beschädigung habe ich per Foto dokumentiert und auf Nachfrage an den Verkäufer gesandt, woraufhin der einer Rückgabe zustimmte.

Nun ist es so, dass der Verkäufer meint, ich solle zuerst eine Bewertung abgeben und dann würde er erst die Überweisung tätigen.
Ich fand den Verkäufer im der Kommunikation ziemlich unfreundlich und möchte daher hier mal fragen, ob es auch nach einer Erfolgten Rückgabe noch möglich ist eine Bewertung für den Verkäufer abzugeben.
Ich habe dir Befürchtung, dass wenn ich die Rückgabe beende ich keinerlei rechtliche Schritte mehr habe und der Verkäufer mir dann ggf. sogar nicht mal mehr mein Geld zusenden wird.
Ist die Befürchtung berechtigt? Was soll ich tun? Danke für eure HIlfe! 🙂 PS: Was passiert wenn der Rückgabezeitraum zuende ist? bei mir dauert er noch bis zum 7.Juni.

@jahid328 

 

es ist immer sinnvoll Angaben zum entsprechenden Artikel >> Artikelnummer / Ebay-Nick des Verkäufers zu machen......

 

Privater oder Gewerblicher VK?

 

Ein Gewerblicher VK ist gut beraten die Erstattung - nach Prüfung des Artikels- innerhalb der in der Widerrufsbelehrung angegeben Frist durchzuführen.

 

Ein Privater VK ist mehr als unverschämt wenn er o.g. Prozedere durchziehen will: Bewertungen sind und bleiben für Private UND Gewerblicher Käufer/Verkäufer (vorerst) freiwillig.

 

Für die Abgabe der Bewertungen hast Du 60 Tage nach Auktionsende/SK Zeit.....

 

Sende den Artikel sinnvollerweise sendungsverfolgt (DHL-Paket, Hermes, GLS, UPS etc.) zurück - mach` entsprechende Bilder (falls der Artikel eine Seriennummer hat: ebenfalls fotografieren) - eindeutige Merkmale: dito.....

 

Die Rücksendekosten hat Dir der VK zu erstatten!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder