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darf der verkäufer nachträglich zusätzliche verkäufergebühren verlangen ?

errbe
Auf Erkundungstour
Hallo ich habe einige elektronikartikel günstig ersteigert (ohne Mindestpreis) .der verkäufer meinte dann in einer mail, dass der Preis zu niedrig sei und verlangte auf einmal 300 euro "Verkäufergebühr" zusätzlich und will mir die Artikel nur schicken, wenn ich diese Gebühr zusätzlich entrichte. Im ursprünglichen Auktionsangebot war diese mit keinem Wort erwähnt. DARF er das ? Der preis ist nun um ein vielfaches höher und ich möchte die ware aber zu dem auktionspreis ohne zusatzgebühren. Was ksnn ich tun? Wie soll ich mich verhalten ?
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@errbe schrieb:
Hallo ich habe einige elektronikartikel günstig ersteigert (ohne Mindestpreis) .der verkäufer meinte dann in einer mail, dass der Preis zu niedrig sei und verlangte auf einmal 300 euro "Verkäufergebühr" zusätzlich und will mir die Artikel nur schicken, wenn ich diese Gebühr zusätzlich entrichte. Im ursprünglichen Auktionsangebot war diese mit keinem Wort erwähnt. DARF er das ? Der preis ist nun um ein vielfaches höher und ich möchte die ware aber zu dem auktionspreis ohne zusatzgebühren. Was ksnn ich tun? Wie soll ich mich verhalten ?

@errbe

 

was der Verkäufer da macht entspricht nicht den ebay-Regeln und - Grundsätzen und ich würde dem schon zeigen, wo's lang geht.

 

Wenn Pay-Pal als Zahlung angegeben war, würde ich auf dem Weg zahlen... dann hast du immer die Garantie entweder Ware oder zumindest dein Geld zurück zu erhalten.

 

Bei Überweisung ist das schon schwieriger.

 

Heb dir den Mail-Verkehr gut auf, sowas interessiert ebay mächtig.

 

Du könntest auch ganz verzichten und ihm sein Profil mit entsprechenden Bewertungen rot einfärben.

Du könntest auch außerhalb ebays zivilrechtliche Schritte einleiten um die Ware zum Auktionspreis zu erhalten.

 

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