01-04-2019 16:41
Hi @ all...
Ich habe gestern ein Notebook via Sofortkauf erstanden und auch gleich mit PayPal bezahlt.
Heute habe ich von eBay folgende Nachricht bekommen:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir wegen Bedenken gegenüber dem Verkäuferkonto das folgende Angebot entfernt haben, bei dem Sie vor Kurzem der Höchstbietende waren:
352631621499 - Dell Laptop XPS 15 - Premium Vollausstattung - wie neu inkl. 3 Jahren Garantie
Da Sie diesen Artikel bereits bezahlt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wenn Sie Ihren Artikel noch nicht erhalten haben, wird dieser sicher demnächst bei Ihnen eintreffen. Wenn der Artikel jedoch nicht bei Ihnen eintrifft, können Sie einen Fall auf der Seite „Probleme klären" eröffnen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter:
http://pages.ebay.at/help/buy/item-not-received.html.
Besonders dämlich finde ich den Satz "Da Sie diesen Artikel bereits bezahlt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wenn Sie Ihren Artikel noch nicht erhalten haben, wird dieser sicher demnächst bei Ihnen eintreffen."
Ich kann nun auch keinen Kontakt mit dem VK aufnehmen, falls es Fragen zu dem Versand geben sollte. Auch kann mir der VK den Artikel nicht mehr zusenden - hat ja kein eBay Konto mehr und somit keinen Zugriff auf meine Adresse. Auch könnte mir der VK keine Sendungsnummer zukommen lassen.
Greift in dem Fall noch der eBay Käuferschutz? Immerhin hat der VK doch kein Konto mehr -_-
Was wären die nächsten Schritte, welche ihr mir empfehlen würdet?
Vielen Dank vorab! Cheers
Hallo,
Du warst schon leichtsinnig und der günstige Preis war wohl schon ausschlaggebend ev. Bedenken zurückzustellen, vielleicht auch der Käuferschutz. Ich habe auch mal neu angefangen und ich lese auch nicht alle AGB durch, aber ich habe 1 Jahr lang hier in der Community mitgelesen und damit die meisten Fallen kennengelernt und insbesondere auch ebay, und für Käufe über ca. 100 Euro kenne ich bessere und sicherere Einkaufsmöglichkeiten als ebay.
Du kannst bei PP noch einen Fall aufmachen. Vermutlich mußt Du PP anrufen. Bei PP gibt es eine gewisse Wartefrist für die Eröffnung des Falls, inwieweit dies hierfür zutrifft kann ich nicht beurteilen. Ich habe auch die Frist wieder vergessen.
Vielleicht erbarmt sich hier noch jemand, der das besser beurteilen kann. Sonst rufe PP an-
https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/wie-erreiche-ich-den-paypal-kundenservice-faq1920
Viel Glück!