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ich habe bei meiner bietung nicht beachtet, daß ich den ersteigerten Artikel selbst abholen muß.

 
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@helgdhner-0

 

Kann @lina190709 nur beipflichten.

 

Du kannst versuchen, den VK zu kontaktieren und ihn zu fragen, ob er Dich aus dem bestehenden Kaufvertrag entlässt.

 

Ein Privatverkäufer muss dies aber nicht!

 

Dann heißt es für Dich: Termin vereinbaren und abholen.

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