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kaufabbruch innerhalb 1 Std. ?????

Hallo zusammen, mir hat jemand gesagt: wenn ich eine Sache gekauft habe, und im nachhinein ist es mir doch zu teuer o.ä. - könnte man dies innerhalb 1 Stunde rückgängig machen.   Was ist daran ????   Und wie soll es gehen?

Freue mich über Eure Antworten   LG

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@19sirius44 

 

Um es mal ganz sachlich auszuarbeiten,

wie auch @excludio es dargestellt hat:

 

"Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht."

 

Das bedeutet nichts anderes, dass der Käufer zwar die Möglichkeit hat, eine Anfrage zum Kaufabbruch zu stellen,

der Verkäufer dem jedoch nicht zustimmen muss !!!

 

@hasjana 

 

Deine Aussagen zur Gebotsrücknahme gehen etwas an der Realität vorbei,

worin die Punkte 2 und drei als überflüssig erachtest: "... wobei 2 dieser Fälle im Grunde überflüssig ist, nämlich Punkt 2 und 3".

 

"2. Punkt wäre die Beschreibung wurde dahingehend geändert, dass der Artikel nicht mehr dem entspricht, auf welchen geboten wurde - die Beschreibung kann nach einem Gebot nicht mehr geändert werden, sondern nur noch ergänzt

 

erfolgt die Ergänzung nach meiner Gebotsabgabe, bin ich aber nicht mehr zur Abnahme des Artikel verpflichtet, selbst wenn ich die Auktion gewinnen sollte .."

 

> Das mag technisch so sein.

Wobei das aber mit Sicherheit nicht jeder Käufer weiß.

 

Wenn also der Verkäufer einen Artikel falsch beschrieben hat, oder zwischenzeitlich unachtsam mit ihm umgegangen ist, 

und dann nicht den Mumm hat, das Angebot nach Gebotslöschung und Anschreiben aller Bieter unter Erklärung des Sachverhaltes zu beenden (Einstellirrtum z.B.)?

Der Verkäufer könnte das Angebot mit den berichtigten Angaben wieder neu einstellen.

(Aber die Angst vor der Strafprovision von eBay und irgendwelchen Abbruchjägern scheint übermächtig zu sein).

 

Dann würde auch ich als Bieter die Gebotsrücknahme bevorzugen,

bevor ich mich dem zu vermutenden Zeck mit dem Verkäufer aussetzte und eine eventuelle Nichtzahler-Fallbearbeitung mit benötigten Nachweisen abwickelte. Dafür wär mir Zeit und Energie zu schade.

 


""der 3. Punkt wäre seit neuestem, dass der Verkäufer nicht auf eine Anfrage antwortet"

 

> Das ist durchaus anders beschrieben:

 

"... Sie den Verkäufer nicht erreichen können. Sie haben dem Verkäufer z. B. eine E-Mail gesendet und diese kommt als unzustellbar zurück oder Sie haben versucht, den Verkäufer anzurufen und die Telefonnummer funktioniert nicht."

 

Quelle:   https://www.ebay.de/help/buying/bidding/ein-gebot-zurcknehmen?id=4013

 

Wenn eine eMail als nicht zustellbar zurückkommt, oder eine hinterlegte Telefonnummer schlicht nicht vergeben ist (oder weshalb auch sonst immer sowas "nicht funktioniert"),

dann soll man trotzdem an ein Gebot gebunden sein?

 

Also sehenden Auges in fake-Angebote hineinrennen oder bei Verkäufern aktiv sein, die nicht mal ihre Kontaktinformationen richtig hinterlegen können oder wollen?

 

Eher nicht !

 


19sirius44  schrieb:

Hallo zusammen, mir hat jemand gesagt: wenn ich eine Sache gekauft habe, und im nachhinein ist es mir doch zu teuer o.ä. - könnte man dies innerhalb 1 Stunde rückgängig machen. Was ist daran ???? Und wie soll es gehen?

 

Freue mich über Eure Antworten LG




@19sirius44 

 

Du darfst bei gewerblichen Verkäufern binnen der im Angebot genannten Widerrufsfrist den Kauf widerrufen - nicht mehr und nicht weniger

 

hast Du bei einem privaten Verkäufer gekauft, hast Du KEIN RECHT auf einen Kaufabbruch, auch wenn die technische Möglichkeit besteht - bei Kauf von privat gibt es KEIN RÜCKTRITTSRECHT von einem Kauf

 

machst Du es trotzdem, kann und darf der Verkäufer das Geld auf dem Rechtsweg einfordern, was dann deutlich teurer für Dich wird - und da immer mehr Käufer meinen, sie müssten ihre rechtsverbindlich eingegangenen Kaufverträge nicht erfüllen (ja, es sind verbindliche Käufe und keine unverbindlich getätigte Bestellungen, auch wenn es eBay mittlerweile so irreführend fomuliert), gehen auch immer mehr private Verkäufer den "Rechtsweg"

 

ergo sollte man sich VOR einer Gebotsabgabe, einem Preisvorschlag, einem Sofortkauf überlegen, ob man etwas für den Preis haben will, es sich leisten kann, die Schwiegermutter damit einverstanden ist, das Teil zur Wohnzimmerlampe passt oder was auch immer ... und zwar ganz unabhängig davon, ob man bei privat oder gewerblich kaufen will, denn auch gewerbliche kostet der Hickhack mit dem "ich kaufe, will dann aber doch nicht" nur Zeit und Geld


@19sirius44  schrieb:
Hallo zusammen, mir hat jemand gesagt: wenn ich eine Sache gekauft habe, und im nachhinein ist es mir doch zu teuer o.ä. - könnte man dies innerhalb 1 Stunde rückgängig machen.   Was ist daran ????   Und wie soll es gehen?

Freue mich über Eure Antworten   LG

Servus @19sirius44 

 

So wird es jedenfalls hier von Ebay erklärt:

https://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

Ist eine Seite auch für private VK.

 

 

Kaufabbruch durch den Käufer innerhalb 1 Stunde nach Kauf

Mitunter kommt es vor, dass Käufer einen Artikel spontan kaufen und ihre Kaufentscheidung unmittelbar danach bereuen. Für diesen Fall hat der Käufer die Möglichkeit, innerhalb 1 Stunde nach Kauf eine Anfrage an den Verkäufer zu stellen, den Kauf abzubrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf bereits bezahlt wurde oder nicht.

Wenn ein Käufer anfragt, den Kauf abzubrechen, hat der Verkäufer 3 Tage Zeit, der Anfrage zuzustimmen oder diese abzulehnen (wenn zum Beispiel der Artikel sofort versendet wurde).

Lässt der Verkäufer die 3 Tage verstreichen, ohne auf die Anfrage des Käufers zu reagieren, geschieht das Folgende:

  • Wenn der Artikel bereits bezahlt wurde, wird die Anfrage des Käufers automatisch abgelehnt.
  • Ist der Artikel noch nicht bezahlt, wird der Anfrage des Käufers automatisch stattgegeben.

Falls der Artikel bereits bezahlt wurde und der Verkäufer der Anfrage auf Kaufabbruch zustimmt, hat er 10 Tage Zeit, das Geld zurückzuzahlen.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @19sirius44 

 

Willst du hier kaufen oder Verkäufer ärgern?

 

Überlege dir vor dem Kauf was du tust.

 

Gruß

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