04-02-2018 18:48
Habe nun zum 2. Mal keine Ware erhalten...einmal ein versichertes Paket...Verkäufer meint, er kann nix dafür und weigert sich das Geld zueückzuzahlen..wie sieht es rechtlich aus ? Muss der verkäufer sich mit der Post auseinandersetzen, oder ist der Verkäufer zuständig ?
Das zweite Paket war unversichert....auch nicht angekommen ! Was tun ?
schrieb:Habe nun zum 2. Mal keine Ware erhalten...einmal ein versichertes Paket...Verkäufer meint, er kann nix dafür und weigert sich das Geld zueückzuzahlen..wie sieht es rechtlich aus ? Muss der verkäufer sich mit der Post auseinandersetzen, oder ist der Verkäufer zuständig ?
Das zweite Paket war unversichert....auch nicht angekommen ! Was tun ?
Bei Überweisung und unversichertem Versand, geht bei Verlust die Haftung auf den Käufer über.
War ein versicherter Versand vereinbart und bezahlt, bleibt Dir nur selber zu handeln. Zum Beispiel schriftlich den Verkäufer auffordern, entweder Ware zu liefern oder das Geld zu erstatten. Im Zweifelsfall und wenn es sich lohnt, musst Du dann den zivilrechtlichen Weg gehen.
http://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Bei dem Paket soll der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen. Hat die Post geschlampt gibt es das Geld erstattet.