Hallo, ich habe neulich eine alte Spiegelreflexkamera mit Objektiv versteigert. Sie ging für 107€ weg. Hier ist das Angebot: http://www.ebay.de/itm/321143309483?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649 Da ich mich nicht auskenne habe ich die Kamera so gut es geht beschrieben: "Über die Funktion der Kamera kann ich nicht viel sagen. Sie löst aus, so viel steht fest. Ob das jedoch alles richtig ist, darauf kann ich keine Garantie geben. Ich kenne mich mit diesen SLRs auch nicht wirklich aus." Das waren meine Worte in der Beschreibung. Der Käufer meldete sich einige Tage später und teilte mir mit, dass die Blende des Objektivs aufgrund des Alters verharzt ist und er mich bittet, die Reparaturkosten in Höhe von 20€ zu übernehmen. Ich habe das verneint mit dem Verweis auf die Artikelbeschreibung, die ich nach bestem Wissen (welches in der Hinsicht nicht groß ist) und Gewissen geschrieben habe. Der Käufer eröffnete darauf hin einen Fall für Käuferschutz warauf hin das Geld eingefroren wurde und ich erst von meinem Privatkonto wieder den Soll ausgleichen musste. Ich habe dann den Käufer wieder angeschrieben, weil ich das gerne ohne Paypal geregelt hätte, aber das geht nun nicht mehr. Ich sagte dem Käufer, ich könne den Artikel auch zurück nehmen gegen erstattung des Kaufpreises, an einer Reparatur beteilige ich mich aber nicht. Der Käufer teilte mir nun mit, dass er das Ojektiv zur Reparatur nach China geschickt hätte! Wie ist hier die Rechtslage? Muss ich mich an einer Reparatur beteiligen? Darf der Herr den Artikel einfach reparieren lassen und mir dann die Kosten übertragen? Würde mich über antworten freuen.
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