Hallo, ich habe bei eBay ein "altes" Funkgerät erworben. Dieses wurde als "Vom Verkäufer generalüberholt" eingestellt. Im Titel mit "wie neu" sowie im Anzeigentext mit "in selten exzellentem, neuwertigen, nahezu unbenutztem Zustand (alle Teile)" beworben.
Ich habe dann für ca. 200 Euro gekauft und das Set erhalten. Tatsächlich zeigten die im Set enthaltenen Gegenstände unterschiedliche Gebrauchsspuren die für eine mehr oder weniger lebhafte Nutzung sprechen. Ferner waren die Oberflächen mit Kunststoffpflege auf "frisch" gemacht.
Von "neuwertig" kann keine Rede sein, "guter, gebrauchter Zustand" wäre treffender gewesen.
Ich habe dann den Verkäufer kontaktiert, ihm angeboten Bilder zu senden und eine Senkung auf ein angemessenes Preisniveau vorgeschagen - er war aber uneinsichtig.
Danach habe ich den Fall als "Problem" gemeldet und eine Preisminderung um einen Betrag vorgeschlagen, der schätzungseise die Differenz zum bei eBay üblichen Preisniveau entspricht. Ich habe dann von eBay die Meldung erhalten "Als Lösung kann er Ihnen eine volle bzw. teilweise Rückerstattung vom Kaufpreis oder die Rücknahme des Artikels anbieten." Daraufhin hat der Verkäufer über die "Problemlösungsfunktion" den kompletten Kaufpreis über PayPal rückerstattet und die Rücksendung des Artikels verlangt. Ebay hat den Fall dann natürlich geschlossen!
Ich habe ihm gesagt, dass ich an einer Wandlung nicht interessiert sei, wir könnten uns aber gerne darum streiten ob ein Minderungsbetrag gerechtfertigt sein und auch in welcher Höhe. Er sei ja nicht gezwungen einer Minderung zustimmen, ich aber auch nicht der Wandlung.
Dies interessierte ihn alles nicht, seiner Meinung nach geben ihm die eBay-Regeln im Problemfall das Recht einseitig als Verkäufer die Wandlung zu erklären.
Ich habe dann versucht ihm zu erklären, dass nur die Kaufpreisrückserstattung (Minderung) - hier über die verlangte Höhe hinaus, nicht von Käufer zustimmungspflichtig sei - die Rückabwicklung (Wandlung) aber sehr wohl. Sieht er alles natürlich nicht ein ...
Wie seht ihr die Sache?
Erschwerend kommt bei dem Typen hinzu, dass er als Privatperson handelt, aber in einem Jahr schon mindestens 30 von den Geräten verkauft hat, damit ist ein gewerbliches Handeln anzunehmen "nachhaltig mit Gewinnabsicht" sowie "gleichartige Artikel".
Jetzt habe ich das Gerät und das Geld!
Was tun?
Die volle Rückerstattung dankend annehmen, auch wenn er im Grunde eine Rückabwicklung wollte?
Oder ihm die Kohle, abzüglich des Minderungsbetrages, wieder zurücksenden?
Grüße
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