am 03-03-2018 11:47 - zuletzt bearbeitet am 04-03-2018 11:45 von wierz-ester
Hallo,
ich bin von Ebay sehr enttäuscht!!!
In meinem letzten Fall (Verkauf) wurde der Käufer zu 100% bevorzugt.
Der Fall wurde sehr schnell an Paypal übergeben und ich fühlte mich dadurch regelrecht erpresst. Es gab für mich überhaupt keine Möglichkeit der gegenseitigen Einigung, da der Käufer trotz meiner Angabe "Keine Rücknahme" auf eine Rücksendung und Erstattung bestand.
So geht Ebay und Papal also mit langjähigen Partnern um.... schade.
fr. grüßt Horst
Servus @horst-eagle2012
Von Paypal einmal abgesehen:
Als privater Anbieter kann man eine Rücknahme wegen Nichtgefallens ausschließen.
Ebenso eine "Gewährleistung",
die ein gewerblicher Verkäufer für ein bzw. zwei Jahre nach dem Verkauf eben nicht ausschließen könnte.
Aber auch ein privater Anbieter muss eine Kaufsache ohne Sachmangel übergeben.
Die Kaufsache muss sein,
wie im Angebot beschrieben.
Ist sie es nicht,
kann er die Haftung auch nicht ausschließen.
Das deckt sich insofern auch mit den Regeln von Paypal,
wo der Käufer einen Fall öffnen kann,
wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Nun wäre laut BGB zunächst an eine Nacherfüllung zu denken
und erst dann an Minderung oder Rückabwicklung.
Paypal bzw. Ebay kürzen hier nun - wie andere Plattformen auch - die Sache einfach ab
und bauen auf Rückabwicklung.
Obwohl ich auch schon mal eine Teilerstattung geschickt habe.
Hatte in einem verkauften Buch ein paar Seiten mit Markierungen übersehen.
Dass Ebay bzw. Paypal einfach nur AGB und Richtlinien haben,
die nicht mit der Dauer der Nutzung zu tun haben können und dürfen,
sollte klar sein
und ist auch richtig so.
Was hat der Käufer denn bemängelt ?