verkäufer liefert kein 2 jahren garantie wie im Inserat versprochen
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am 21-06-2019 00:54 - zuletzt bearbeitet am 21-06-2019 15:13 von pat
nach 7 monaten ist mein wlan router defekt. der verkäufer wirbt mit 2 jahren garantie. Ich habe ihm das Problem zweimal per E-Mail erklärt, aber er antwortet nicht. Die Ebayhilfeseite hat keine Möglichkeit für dieses Problem. Was kann ich jetzt machen?
RECHNUNG Nr. DR-351428 Datum: 08.11.2018
Zahlungseingang: 08.11.2018
Lieferdatum: 08.11.2018
Menge/ Bezeichnung Betrag
1 x AVM FRITZ!Box 7360 4 Wlan Gigabit Router DSL, Modem 4 2 Jahre Gewährleistung 4 26.90 EUR
Verpackung & Versand: 0.00 EUR
Zwischensumme (brutto): 26.90 EUR
Nettobetrag: 22.61 EUR
enthaltene MwSt. 19%: 4.29 EUR
Gesamtbetrag (brutto): 26.90 EUR
Die Rechnung ist bezahlt per PayPal
AVM FRITZ!Box 7360 V2 ✔ Wlan Gig Router DSL, Modem ✔ 2 Jahre Gewährleistung Preis: EUR 26,90 Sofort-Kaufen Beobachter: 1.271
Verbleibende Stückzahl: 71 Kostenloser Versand
Akzeptiert Lösungen (2)
Akzeptiert Lösungen (2)
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Servus @piepe-lou
Zwei Möglichkeiten:
Du wendest Dich an AVM wegen einer Garantie.
Der VK behauptet z.B. bei dem von Dir verlinkten Artikel:
"Vom Hersteller generalüberholt: Artikel wurde durch einen vom Hersteller zugelassenen Händler professionell generalüberholt und arbeitet einwandfrei. Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer, farbflecken können vorhanden sein,neutral verpackt.”
Mit der Gerätenummer solltest Du bei AVM herausfinden,
ob diese Angaben überhaupt stimmen und ob eine echte Herstellergarantie noch möglich ist.
Ich finde es bedauerlich,
dass ein Händler mit Ebay-Garantie werben darf,
der - wie ich finde - nicht einmal den passenden Artikelzustand einträgt.
Es gibt die Zustandsangaben "Vom Hersteller generalüberholt"
und "Vom Verkäufer generalüberholt".
"Neu: sonstige" passt hier gar nicht.
https://www.ebay.de/pages/help/sell/contextual/condition_1.html
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Hallo, der Verkäufer wirbt mit der gesetzlichen Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie) und danach greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt der Käufer muss Beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorgelegen hat. Im Regelfall wird man das nicht beweisen können. Meines Wissens bietet aber AVM eine Garantie an, also am besten direkt an den Hersteller wenden. Oder handelt es sich gar nicht um ein neues Gerät, sondern um ein gebrauchtes/überholtesTeil ? In dem Fall würde ich zusätzlich zur E-Mail einen klassischen Brief per Einschreiben senden, aber vorher die Bedingungen der Gewährleistung prüfen (siehe oben).
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https://avm.de/service/garantiebedingungen/
Start AGB Gewährleistung Impressum
- Alle unsere Artikel haben 24 Monate Gewährleistung.
Da gilt doch nicht die Beweislastumkehr, wenn 24 Monate gegeben werden!
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Wieso sollte die nicht gelten?
Es könnte bei solchem Geschreibsel eher um die Frage gehen,
ob hier mal eine Abmahnung fällig wäre,
weil mit Selbstverständlichkeiten geworben wird.
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