10-12-2016 11:27
habe am 1.2.16 ein tablet gekauft. letzte woche hat es seinen geist aufgegeben. der verkäufer antwortet nicht auf meine mails. nun wollte ich ebay informieren, aber bei der suche nach einem kontakt dreht man sich im kreise. kann jemand helfen??
@lodisshop schrieb:habe am 1.2.16 ein tablet gekauft. letzte woche hat es seinen geist aufgegeben. der verkäufer antwortet nicht auf meine mails. nun wollte ich ebay informieren, aber bei der suche nach einem kontakt dreht man sich im kreise. kann jemand helfen??
Hallo @lodisshop ,
dein Kauf war im Februar ?
Dann kannst du über eBay und PayPal nichts mehr bewirken.
Was die Gewährleistung/Mängelhaftung des Verkäufers betrifft:
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf gilt die verbraucherfreundliche Zeit der Beweislastumkehr. Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt war. Sollte der Verkäufer dies nicht einsehen, müsste er das Gegenteil beweisen (können).
Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen (können), dass der nun aufgetretene Mangel bereits bei Übergabe vorhanden/angelegt war.
Dein Kauf ist ja nun über 10 Monate her, also bist du in der Beweispflicht.
Dein Verkäufer weiß das, deswegen reagiert er erst gar nicht.
Kannst du den o.g. Beweis erbringen ? Dann wende dich schriftlich an ihn, seine Adresse solltest du ja haben.
Solltest du in Fernost gekauft haben, darfst du dir den Aufwand eines z.B. Gutachtens direkt ersparen.
Oder willst du das Gerät nach China senden, deine Forderungen formulieren und schließlich in China klagen, wenn der Verkäufer sich weiterhin totstellt ?
Falls du mit dem Gerät einen Garantieschein erhalten haben solltest, wende dich direkt an den Garantiegeber (= in der Regel der Hersteller). Dem Garantieschein sollte zu entnehmen sein, an wen du dich wenden sollst und wie das weitere Vorgehen ist.