15-11-2018 17:08
warum wird ein neuer am 20.10.2018 angemeldeter Käufer mit der Fake-Adresse "**bleep**ACK" und einer falschen Anschrift nicht gesperrt bzw. gelöscht. Es sind bereits mehrere EBAY-Mitglieder auf ihn herein gefallen. Der Käufer wurde bereits EBAY gemeldet, ist aber immer noch aktiv. Dies ist der Nachteil, wenn keine negativen Bewertungen für solche Individien möglich sind. So etwas wirft auch ein schlechtes Licht auf EBAY.
@romb987 schrieb:warum wird ein neuer am 20.10.2018 angemeldeter Käufer mit der Fake-Adresse "**bleep**ACK" und einer falschen Anschrift nicht gesperrt bzw. gelöscht. Es sind bereits mehrere EBAY-Mitglieder auf ihn herein gefallen. Der Käufer wurde bereits EBAY gemeldet, ist aber immer noch aktiv. Dies ist der Nachteil, wenn keine negativen Bewertungen für solche Individien möglich sind. So etwas wirft auch ein schlechtes Licht auf EBAY.
Dann haben scheinbar nicht alle Verkäufer den Button Käufer melden genutzt und auf die falsche Identität hingewiesen. Und was genau hättest du von einer roten Bewertung? Stellt der sein Profil auf privat, siehste gar nix mehr, der kann die BW dann genauso vom VERkaufen haben.
Ausserdem siehst du eh erst NACH einer Auktion/NACH einem Kauf wer bei dir gekauft/geboten hat.
Dann ist es eh egal, ob du einen Spassbieter/Nichtzahler an der Backe hast.