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wer zahlt die Portokosten bei Rücksendung wg falschem Artikel?

Am 01.12 ein Kleid ersteigert, da kein Versand (keine Sendungsnr) erfolgte, habe ich einen Fall eröffnet und den Verkäufer in den folgenden Tagen 2x erinnert  u um (Er)klärung gebeten.
Einzige Reaktion: ca am 18.12. Versand.
Erhalte heute (22.12.) endlich das Paket - aber mit falschen Kleid!
Neuen Fall bei Ebay geöffnet, am Anschreiben an den Verkäufer sitz ich gerade dran.

Meine Frage: ich muß ja das falsche Kleid wieder zurückschicken, aber wer zahlt das Porto dafür - der Verkäufer oder ich? Ich würde gern versichert versenden, da ich dem Verkäufer gar nicht mehr traue - aber das kostet dann ja mehr.

Weiß jmd Rat?

PS: Verkäufer hat schon 11 negative u 3 neutrale Bewertungen - alle mit ähnlichen Beschwerden wie bei mir  - sah ich leider erst hinterher 




Wäre für jede Hilfe dankbar & schönen 4.Advent noch,
eigenzeit

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