04-04-2017 00:05
wie kann ich ein Gebot zurück ziehen?
Du bist seit 2011 auf eBay - Da solltest du wissen welche Pflichten du als Käufer hast.
eBay-Rechtsportal
Rechtliche Informationen für Käufer
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.
Wenn dir der Artikel nicht mehr gefällt kannst du ihn ja nach dem Kauf gleich wieder auf eBay verkaufen.
Das muss der Verkäufer nämlich auch tun wenn der Käufer seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt.