22-05-2019 16:47
Hallo @traumfabrik2016
niemand, du hast keinen Käuferschutz bei Zahlung mit Überweisung.
ebay hätte den Fall eh irgendwann geschlossen ohne Resultat.
Rot bewertet hast du ja.
Alles andere kannst du auf privatrechtlichem Weg geltend machen.
Eine Beschwerde bringt Dir auch kein ganzes Teil.
Du kannst einen Mangel rügen und den VK zur Nachbesserung auffordern. Kann er nicht innerhalb einer von Dir zu setzenden Frist den Mangel beseitigen, kannst Du wählen. Lies Dir dazu das BGB ab § 437 im Kaufvertragsrecht durch.