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Ungerechtfertigte Bewertung und riesen ÄRGER

Hallo,

 

ich habe am 31.10.19 zwei Schenwerfer versteigert. Es waren zwei Auktionen!

Einer der Scheinwerfer ist gleich nach 5 Tagen beim Käufer eingetroffen, darauf meldete der Käufer einen Fall dass der zweite noch nicht gekommen ist.

Ich hatte leider die Sendungsnummern weggeschmissen und bat somit den Käufer, etwas zu warten. Nach 3 Wochen kam weder bei mir noch beim Käufer der fehlende Scheinwerder an. Da ich keine Beweismöglichkeit hatte, habe ich den Kaufpreis erstattet, sogar 5€ draufgelegt für die Wartezeit.

 

Der Käufer hat mich trotzdem negativ bewertet, in beiden Auktionen (es gab ja nur mit einer Auktion Probleme)

 

Das alles hat mich geärgert, vor allem weil der Gedanke im Hinterkopf war, dass er wahrscheinlich doch beide Scheinwerfer bekommen hat und hier einen Vorteil erzielen wollte.

 

Der Höhepunkt war aber heute. Es stand die Polizei vor meiner Tür und ich musste mich zu einer Anzeuge wegen Betruges rechtfertigen. Er gab an, kein Geld und keine Ware erhalten zu haben.

 

Ich konnte alles per Bankauszüge der Polizei vorlegen und das Verfahren wird wohl eingestellt.

 

Ich bin aber trotzdem jetzt nicht mehr Bereit diese zwei zu unrecht getätigten Bewertungen in meinem Profil zu akzeptieren.

 

Übrigens, die dritte negative Bewertung stammt von einem anderen Käufer, der den "verschollenen" Scheinwerfer fälschlicherweie erhalten hat (ich hab damals wohl die Versandmarken vertauscht)

 

Was kann kich tun?

 

Ich bin natürlich rechtschutzversichert!

Gesamtes Thema betrachten

Schön, das Du nun seit 2018 erkannt hast, das es bei Dir gewerblicher Handel ist.

 

Der verschollene Scheinwerfer ist also doch anderweitig aufgetaucht? Also doch ein Fehler bei Dir?

Sendungsnachweise wegzuwerfen, grade als gewerblicher Händler ist fahrlässig - aber das weisste nun ja.

 

Also hatte der Käufer recht das er die Ware nicht erhalten hat? Hat er ihn denn im Nachgang noch erhalten?

Fehler korrigiert und nachgesendet?

 

Unterschied ob 1 oder 2 negative ist da nicht so groß - zumal er sicherlich ja beide Scheinwerfer brauchte und wollte.

Das Kauferlebnis ist sicher mehr als schlecht.

 

Und von 54 VK Bewertungen schon 5 negative (natürlich alle zu unrecht) einzufangen ist schon schwer.

 

Und wenn Dich schon rechtlich beraten lässt, würde ich empfehlen, auch mal die Rechtstexte absichern zu lassen.

AGB, WRB usw. oder ob in Deinem Einzelfall die Aussage "Privatverkauf " wirklich ausreichend ist.

 

Meine Meinung.

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