am 18-11-2018 19:08 - zuletzt bearbeitet am 18-11-2018 19:22 von wierz-ester
Hallo,
ich verkaufe seit 19 Jahren Kontaktlinsen bei Ebay.de, hauptsächlich nach Deutschland, aber auch nach EU-Europa.
Nun hat jemand aus Griechenland Linsen gekauft und mit Paypal bezahlt, ich habe die Linsen gleich als Einschreibe-Brief an die Adresse des Käufers geschickt, er hatte mit Paypal bezahlt. Die Sendungsverfolgung nach ein paar Tagen ergab, dass die grichische Post die Sendung ausgeliefert hatte. Der Käufer schrieb mir allerdings, dass er nie die Ware erhalten hätte. Ich empfahl ihm, sich an die griechische Post zu wenden und auch den Ebay-Käuferschutz zu informieren. Er meldete sich dann offenbar in Amerika bei Ebay.com, und die schrieben mir, dass der Fall nun geschlossen sei, weil ich nicht beweisen könne, dass die Ware dem Verkäufer auisgeliefert wurde und nahm das Geld von meinem Paypal-Konto und schickte es dem Käufer.
Meine Interventionen bei Ebay und Paypal brachte keinen Erfolg, weiss jemand was ich da machen kann? es sind immerhin 125,- Euro
Gibt es denn keinen Verkäuferschutz?.
Vielen Dank und beste Grüße Bernd Linsenversand
Hallo PP Geschädigter,
ich bin der Ansicht, dass dieses Vorgehen von PP nicht wirklich rechtmäßig ist.
Wenn sich in der PP Abwicklung nichts geändert hat - ich bin schpn jahrelang weg und habe PP immer abgelehnt und so wenig wie nur irgendwie möglich benutzt - und Du nicht auf die abweichenden PP AGB des Käuferlandes explizit hingewiesen wirst, ist diese Vorgehensweise sehr fraglich.
Falls Du auf diesen ominösen Zahlungsanbieter nicht angewiesen bist, würde ich an Deiner Stelle Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung machen.
Begründung:
Du hast diese AGB nicht unterschrieben und daher auch nicht zur Kenntnis genommen
Diese Abweichung steht nicht in deutscher Sprache zur Verfügung - glaube ich zumindest.
Niemand kann Dich zwingen englische Rechtstexte wirklich sattelfest interpretieren zu können und es können auch nur relativ wenige.
Zusätzlich etwas googlen und zig andere Fälle als Beweis das es sich nicht um einen Einzelfall handelt.
Die Staatsanwaltschaft wird und muss diese Anzeige entgegennehmen.
Anschließend die Anzeige an die Bankenaufsichten in DE, AT und LUX (Bafin, FMA und CSSF) weiterleiten.
Es wird vielleicht nichts dabei rauskommen, aber die bereits vorhanden dunklen Schatten bei den Aufsichtsbehörden werden größer und irgendwann fährt denen jemand kräftig in den Karren.
LG