29-03-2019 12:56
Hallo,
Als ausländischer (belgischer) Verkäufer habe ich soeben die Bescheinigung nach §22f angefragt da ich angeblich sonst ab 1.10.2019 nicht nach Deutschland verkaufen kann.
Ich bekam diese Antwort:
Sie erhalten nur eine Bescheinigung wenn Sie bereits in Deutschland registriert sind und eine gültige deutsche Steuernummer besitzen. Eine Registrierung ist allerdings nicht in allen Fällen notwendig. Wenn Sie Ihre Waren ausschließlich aus Belgien verkaufen und die Lieferschwelle für Lieferungen an Privatpersonen in Deutschland von 100.000€ nicht überschreiten, besteht keine Verpflichtung zur Registrierung. Folglich erhalten Sie auch keine Bescheinigung, da Sie auch gar keine benötigen. Sie können weiterhin auf den Online-Marktplätzen Ihre Waren vertreiben.
Laut Finanzamt brauche ich also keine Bescheinigung, was jetzt?
Freundliche Grüße.
Hallo und salut nach Belgien.
Du brauchst diese Bescheinigung. Es gibt keine Ausnahmen.
Netten Gruß