21-12-2015 11:14
Hallo
Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .
Heute Morgen hat er alle einzeln wiederrufen .
Habe ihm dann geschrieben , das er einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist .
Hier die Mail :
Nach § 312b BGB Verträge habe ich ein Wiederrufs- und Rückgaberecht von dem ich gebrauch mache. Der Widerruf ist Ihnen hier bereits per email mmitgetielt worden, binnen der gesetzlcihen Frist von 2 Wochen.
Nun hab ich mir diesen § angesehen - werde aber nicht richtig schlau draus .
Wenn der Kunde Recht hat , kann ich ja keinen Fall eröffnen und bekomme die Verkaufsgebühr auch nicht zurück .
Es ist ein anderer Privater Account von mir .
Biete auch kein PPan .
Es geht mir hier auch nicht darum , unbedingt die Ware zu verkaufen - ärger mich nur wegen der 3€ Einstellgebühr , die 3€ fürs wiedereinstellen und die verlorene Zeit , wo ich die Art. an andere hätte verkaufen können .
Danke für die Antwort (en).
@reiner1503 schrieb:Hallo
Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .
Heute Morgen hat er alle einzeln wiederrufen .
Habe ihm dann geschrieben , das er einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist .
Hier die Mail :
Nach § 312b BGB Verträge habe ich ein Wiederrufs- und Rückgaberecht von dem ich gebrauch mache. Der Widerruf ist Ihnen hier bereits per email mmitgetielt worden, binnen der gesetzlcihen Frist von 2 Wochen.
Nun hab ich mir diesen § angesehen - werde aber nicht richtig schlau draus .
Wenn der Kunde Recht hat , kann ich ja keinen Fall eröffnen und bekomme die Verkaufsgebühr auch nicht zurück .
Es ist ein anderer Privater Account von mir .
Biete auch kein PPan .
Es geht mir hier auch nicht darum , unbedingt die Ware zu verkaufen - ärger mich nur wegen der 3€ Einstellgebühr , die 3€ fürs wiedereinstellen und die verlorene Zeit , wo ich die Art. an andere hätte verkaufen können .
Danke für die Antwort (en).
Wenn es ein Privat-Account ist, wie kommt der Käufer dann drauf, dass er ein Widerrufsrecht hätte? Hast Du evl. so viele Artikel angeboten, dass man meinen könnte, Du wärest ein gewerblicher Verkäufer? Oder hast Du gar die 14-Tägige Rückgabefrist (versehentlich) in Deinen Angeboten stehen?
Wenn Du beides mit "Nein" beantworten kannst, dann teile dem Verkäufer mit, dass er bei einem Privat-Verkäufer kein Widerrufsrecht hat und schicke ihm die Gesamtrechnung. Sollte er nicht bezahlen machst Du halt 6 Fälle wegen nicht bezahlter Artikel auf und schließt die nach 4 Tagen wieder. Dann bekommt der Käufer eine Verwarnung und Du eine Gutschrift der Verkaufsprovision.
Solltest Du auch nur eine der Fragen mit "ja" beantworten können, dann wäre ein Kaufabbruch wohl der bessere Weg - dann bekommt der Käufer nämlich keine Verwarnung.