§ 312b BGB

Hallo

Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .

Heute Morgen hat er alle einzeln wiederrufen .

Habe ihm dann geschrieben , das er einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist .

Hier die Mail :

Nach § 312b BGB Verträge habe ich ein Wiederrufs- und Rückgaberecht von dem ich gebrauch mache. Der Widerruf ist Ihnen hier bereits per email mmitgetielt worden, binnen der gesetzlcihen Frist von 2 Wochen.

 

Nun hab ich mir diesen § angesehen - werde aber nicht richtig schlau draus .

Wenn der Kunde Recht hat , kann ich ja  keinen Fall eröffnen und bekomme die Verkaufsgebühr auch nicht zurück .

 

Es ist ein anderer Privater Account von mir .

Biete auch kein PPan .

 Es geht mir hier auch nicht darum , unbedingt die Ware zu verkaufen - ärger mich nur wegen der 3€ Einstellgebühr , die 3€ fürs wiedereinstellen und die verlorene Zeit , wo ich die Art. an andere hätte verkaufen können .

 

Danke  für die Antwort (en).

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Anonymous
Nicht anwendbar

@reiner1503 schrieb:

Hallo

Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .



@reiner1503

 

Dann noch das:

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Freiwilliges-Impressum/qaq-p/2822488

 

Und Du bist Dir zu 100 % sicher, Privatverkäufer zu sein?

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