21-12-2015 11:14
Hallo
Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .
Heute Morgen hat er alle einzeln wiederrufen .
Habe ihm dann geschrieben , das er einen Rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist .
Hier die Mail :
Nach § 312b BGB Verträge habe ich ein Wiederrufs- und Rückgaberecht von dem ich gebrauch mache. Der Widerruf ist Ihnen hier bereits per email mmitgetielt worden, binnen der gesetzlcihen Frist von 2 Wochen.
Nun hab ich mir diesen § angesehen - werde aber nicht richtig schlau draus .
Wenn der Kunde Recht hat , kann ich ja keinen Fall eröffnen und bekomme die Verkaufsgebühr auch nicht zurück .
Es ist ein anderer Privater Account von mir .
Biete auch kein PPan .
Es geht mir hier auch nicht darum , unbedingt die Ware zu verkaufen - ärger mich nur wegen der 3€ Einstellgebühr , die 3€ fürs wiedereinstellen und die verlorene Zeit , wo ich die Art. an andere hätte verkaufen können .
Danke für die Antwort (en).
@reiner1503 schrieb:Hallo
Gestern Abend hat ein Käufer bei mir 6 Artikel per Sofortkauf erworben .
Dann noch das:
http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Freiwilliges-Impressum/qaq-p/2822488
Und Du bist Dir zu 100 % sicher, Privatverkäufer zu sein?