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Ab wann ist ein angebot an unterlegenen Bieter möglich und was muss ich dabei beachten

Hi, 

ich habe am 21.12. ein Laptop verkauft. Der Käufer hat bisher nicht gezahlt und auch auf keine meiner mails bzw. Zahlungsaufforderungen reagiert. Auch die Kaufabwicklung ist nicht durchlaufen. 

Ich hab jetzt einen Problemfall geöffnet...

Aber ich hab mir auch überlegt, ob ich das Teil dem unterlegenen Bieter anbiete. Drum wollte ich fragen, ob ich da irgendeine Frist abwarten muss, denn eigentlich haben wir ja einen rechtsgültigen Vertrag...

Könnt ihr mir da Tipps geben?

Dankeschön!!

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

Ja, du musst eine letzte Zahlungsfrist stellen, angemessen: etwa 10 Tage mit festem Datum.

 

 

arin schreibst du gleich, dass du den Vertrag als gelöst ansiehst, wenn der Betrag nicht kommt!;-)

Antworten (2)

Antworten (2)

 

 

Und lass den Käufer verwarnen, weil du sowieso nicht schlecht bewerten kannst.

 

 

Das ist dafür wichtig

 

 

http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html

 

Nichtzahler sperren!

Jep, hallo zurück.

 

Setz unabhänging vom geöffneten Fall deinem Käufer per Mail eine Frist zur Zahlung binnen 7 Tagen.

Kündige ihm an, den Kaufvertrag als nichtig zu betrachten, wenn er binnen der Frist nicht zahlt.

 

Erst wenn der Fall geschlossen und die von dir gesetzte Frist abgelaufen ist, ohne dass er gezahlt hat, erst dann darfst du den Artikel dem unterlegenen Bieter anbieten.

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