06-05-2015 13:44
Ich habe einen Artikel verkauft. Obgleich der Käufer weit entfernt wohnt, bat er um Abholung und bezahlte die Ware. Darauf habe ich den Käufer gebeten, die Ware bei mir abzuolen. Er hat mir bisher nicht geantwortet. Wie lange muss ich die Ware für ihn bereit halten?
Wenn Du nichts weiter unternimmst, bis 31.12.2018.
Wann war denn der Verkauf? Evl. ist der Käufer demnächst bei Dir in der Nähe (Urlaub?) und will dann vorbeikommen und den Artikel abholen.
Sollte er sich weiterhin nicht melden, dann nenne ihm 3 Abholtermine und kündige an, dass Du vom Kaufvertrag zurücktrittst und ihm sein Geld zurückerstattest, wenn er den Artikel nicht bis zum XX.XX.2015 abholt.
Dein K. klärt (ggf.) welche Folgen Deine Puschaktivitäten haben können
:
Also ich würde dem Käufer eine Frist setzen von 14 Tagen mit genauem Datum und Uhrzeit, nenne dem Käufer 3 Abholtermine( mit genauem Datum und Uhrzeit), schreibe dann wenn er die Ware nach Ablauf der 14 Tage nicht bei dir abgeholt hat, das du den Artikel dann vernichtest oder in die Tonne wirfst, Gruß.
![]()
Gruß.