am 01-02-2017 10:56 - zuletzt bearbeitet am 01-02-2017 13:30 von pat
Hat schon ml jemand eine Abmahnung durch Kanzlei Hämmerling S. erhalten
@ikascha schrieb:
Hat schon mal jemand eine Abmahnung von *** durch Kanzlei Hämmerling Scharfenberg erhalten ?
Da solltest Du im Internet schnell fündig werden.
Wenn Du nicht wegen Verwendung von Photos abgemahnt wurdest,
dann vermutlich als "Konkurrent" in Sachen Glasverkauf.
Ich sehe 13 Bewertungen im letzten halbe Jahr
für jeweils sechs Gläser.
Die Biertulpen sind nicht dabei.
Ob das als Sammlungauflösung durchgehen kann,
wäre zu erstreiten,
wenn Du es darauf anlegst.
Du hättest dann aber auch schon mehrere andere Sammlungen verkauft:
Hörspielcassetten,
Hummelfiguren,
Münzen,
Ü-Eierfiguren...
Mehrere Sammlungen halte ich für kritisch.
Zu Deinen Gläsern wäre noch zu sagen:
Sollte es gelingen,
Dir Gewerblichkeit anzukleben,
hättest Du bei der Bewerbung einiger Gläser auch noch den Fehler gemacht,
sie als "geeicht" anzupreisen.
Das könnte Dir auch als falsche Angabe ausgelegt werden,
mit denen Du Deine Ware besonders herausstellen wolltest.
Gläser haben einen Füllstrich,
der allgemein gern als Eichstrich bezeichnet wird,
aber die Gläser werden nicht geeicht.
Seit 2004 liegt diese Markierung aber wieder in der Hand der Hersteller.
Deshalb findet man eine entsprendende Kennzeichnung
von Glashersteller
oder Glasdekorateur neben der Maßangabe.
Du wirst vermutlich schon deshalb nicht ohne Rechtsbeistand auskommen.
Ich finde aber,
bei allem Verständnis für den Ärger über Privatverkäufer,
die es einfach übertreiben,
es ist beklagenswert,
daß sich EUweit fast ausschließlich in Deutschland eine "Abmahnindustrie"
und Abmahnabwehrindustrie entwickelt hat
und noch immer besteht.
Unser derzeitiger Justizminister hat es auch nicht geschafft,
dem ein wenig mehr Einhalt zu bieten.
Ich nehme nur wahr,
daß er wahlweise die Lippen spitzt oder zusammenpreßt.
Oder war da sonst noch was zu bemerken ?
Geht's darum dass du einen florierenden Handel mit Jubiläums Aquavitgläsern betreibst? 
Einfaches kuckeln ->
Wenn ja, brauchst du unbedingt eine anwaltliche Beratung !
Hallo, ich habe gerade deine Anfrage gelesen. Ich habe im Februar eine Abmahnung von der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Deren Mandant ist die E & A Junek GmbH mit dem Geschäftsführer Thomas Justitz. Die sind hier auf ebay mit dem Shop CBO-DO und bieten EDV-Artikel an. Gruß Peter ( Nudnik77)
nicht wirklich, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist ...
Vielleicht kann ein Rechtsverdreher einen Abzock-Kläger auch abmahnen ... und man einigt sich dann bei Null oder man wartet. Irgendwann garantiert kann man ihn als gewerblicher auch abmahnen. Die Gesetzeslage ändert sich stets. Ist auch schon alles praktiziert worden.
Ich habe meinen Abzock-Kläger in die Insolvenz getrieben. Er meinte, ich sei ein gewerblicher VK. Der wurde ich dann auch und das war letztendlich nach ca. 7 Monaten tödlich für sein Geschäft. Die Geister, die er rief ... Ein Abzocker weniger. Das zeigt, wie dumm und blind vor Geldgeilheit sie sind. Sie machen sich ihre Konkurrenz selbst, die zu niedrigeren VK-Zahlen bei ihnen führt ... Angeblich sind sie gesetzestreue Bürger. Klar, sie beugen sie und nutzen sie für sich skrupellos aus. Und sie sind Beschützer von Käufern, das alles lügen sie sich und uns vor, um ihre Geldgier zu verschleiern und ihr eigenes (Rest-)Gewissen zu beruhigen.
Man sollte die Abzocker überall, wo es geht, namentlich nennen.Bei ebay darf das der Haifisch-Anwalt sein, leider nicht der (rekrutierte?) Abzock-Kläger. Das hilft späteren Opfern, die geforderte Abzock-Summe zu kürzen, denn bei mehrfachen Abmahnungen darf wegen des geringeren Arbeitsaufwandes (Kopieren statt Erstellen etc,) nicht mehr so viel kassiert werden.
Es gibt viele Möglichkeiten, den Abzockern die Suppe zu versalzen. Leider nur nach deren Abmahnung.