05-06-2013 14:41
Hi, hatte eine Airport Treppe in H0 in die Katergorie: Gebäude ( H0 ) eingestellt,
weil ich dort auch solche Artikel immer mal in dieser Kategorie gesehen hatte
und diese dort auch mit Erfolg versteigert wurden zudem bekam ich einen freundlichen Tip eines anderen ebayers, dort ggf. nicht auch mal so eine Treppe i.S. airport Flughafen Zubehör reinzustellen, denn dieser hatte auch eine airport Treppe mit einer Airliner Firmenlogo dort reingestellt und diese gewinnerfolgreich versteigern können.
Jetzt bekam ich gestern den Verweis, daß "ich" angeblich nicht diese Airport Treppe in H0
dort rein zu stellen hätte ( habe auch keinen Firmennamen benutzt in den Auflistungswörtern ( ! ))
denn ich hätte, so lt. ebay:
"Hinweis von eBay: Dieses Angebot wurde aufgrund einer Verletzung der Angebotsregeln gestrichen. Nähere Informationen finden Sie in Meine Nachrichten."
Hallo, wo sind wir denn hier, auf einem Abstraffungsinternat ?
Statt, dessen wie ggf. es früher so lt. vielen meiner nachfragenden ebayer - Freunde hier im ebay war, wurde dann der ggf. falsch eingestellte Artikel in die so richtige Katergorie von ebay versetzt und man bekam eine freundliche Mitteilung, daß der Artikel in eine andere bessere Katergorie versetzt wurde !!! 😉
Zudem gibt es hier ggf. auch ebayer, die mehr ein Sagerecht haben als andere ebayer,
denn ich habe schon die Vermutung, daß ggf. auch hier sich der eine oder andere ebayer ( ggf. einen Rachefeldzug ) gegen mich macht
und mir nichts dirnichts mal einen Artikel als angeblich als - Artikel meldet - der angeblich dann dies ..." Angebot wurde aufgrund einer Verletzung der Angebotsregeln gestrichen... " meldet ( so vom Sinn her. ).
Ich frage mich seitdem, ob die Mitarbeiter von ebay überhaupt noch dieses Meldungen in aller Ruhe überprüfen, ob ob da nicht einfach mal willkürlich,
dann div. Artikel einfach gestrichen werden,
denn bei diesem Gedanken viel mir ein, daß der eine oder andere ebayer hier dann ggf. mehr Sagerecht hat als andere ebayer.
Ich erwarte hier eine sachliche und fachliche korrekte Antwort und nicht wieder dumme Sprüche oder daß ich ggf. von der Rechstschreibung hier Fehler eingebaut habe, denn die stehen hier nicht zur Dispution ( ! ). Und auch bitte, nicht, daß man dies oder das andere von dem oder das her mit einbezieht.
Mir geht es einfach und allein darum,
daß doch einfaches Zubehör für die H0 Eisenbahn auch wenn es airport Zubehör ist, jegal mit welchen schönen Hintergrund oder eben nicht auch dort mit herein stellen darf, wie allen anderen 100 vorigen ebay auch ! ! !
Kleiner Hinweis am Rande:
"Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt...."
Der Satz ist schon seit 9 Jahren ungültig. 😉
Ich finde, dass du dir auch zu viele Gedanken machst.
Mit
einem Verweis,
6 neutralen Bewertungen
4 roten Bewertungen und
4,4. 4,2 und 4,4 in den det. bewertungen
wird dir ebay demnächst den Schalter ganz ausknipsen.
"Ich erwarte hier eine sachliche und fachliche korrekte Antwort und nicht wieder dumme Sprüche"
Hier wird sich keiner den Mund verbieten lassen.
Frage: ist eine Treppe denn ein Gebäude?
Meines Wissens nicht. Somit ist der Verweis berechtigt.
Wenn du bei ebay unter Beobachtung stehst wegen irgendwelchen Regelverstößen, genügt bereits ein kleiner Anlass und du erhälst einen weiteren Verweis wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze. Du sinkst dann bei Einhaltung der Grundsätze von niedrig auf sehr niedrig (oder so).
Währenddessen können andere Ebayer, die eben nicht unter Beobachtung stehen, die gleiche "Tat" begehen, ohne dass ein Hahn danach kräht.
Deshalb biete besser erstmal nichts mehr an, bis deine Einhaltung der Grundsätze wieder positiv ist (das passiert nach einiger Zeit (3Monaten?) wieder von selbst)
Allerdings ist auch dein Bewertungsprofil so schlecht, dass es im Grunde vielleicht schon zu spät ist.
Ich frage mich seitdem, ob die Mitarbeiter von ebay überhaupt noch dieses Meldungen in aller Ruhe überprüfen, ob ob da nicht einfach mal willkürlich,
dann div. Artikel einfach gestrichen werden,
denn bei diesem Gedanken viel mir ein, daß der eine oder andere ebayer hier dann ggf. mehr Sagerecht hat als andere ebayer.
Ich erwarte hier eine sachliche und fachliche korrekte Antwort...
Ich habs mal in Steffi's Thread gesetzt. Weil... DIE Frage, kann/könnter nur sie beantworten.
Oder hat jemand von euch heimliches Insiderwissen ? B-)
TE meint "Einfluß bei Ebay"
< Was ist denn ein "Sagerecht" >
Die kleine Schwester vom Aussageverweigerungsrecht. 🙂
Ich habe das hier sofort verstanden:
"Hinweis von eBay: Dieses Angebot wurde aufgrund einer Verletzung der Angebotsregeln gestrichen. Nähere Informationen finden Sie in Meine Nachrichten."
Was ist denn ein "Sagerecht"