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Androhung von Abmahnung wenn unser Konto nicht auf gew. umgestellt wird von Mitglied aus Frankreich

Hallo Zusammen,

 

wir haben heute morgen eine Nachricht von einem Mitglied aus Frankreich erhalten welcher sich 2008 angemeldet hat im selben Jahr 4 Artikel kaufte und seit dem nichts mehr gekauft oder verkauft hat. Dieser drohte uns nun eine Abmahnung an da er der Meinung ist wir wären gew. Verkäufer. Was aber definitiv nicht sind. Alle Artikel stammen aus nem Nachlass welchen meine Frau hier abverkauft oder es probiert. Lt. Ebay müssen wir uns keine Gedanken machen das Sie unserer Aktivitäten als nicht gew. einstufen. Was mich Interessiert wie kommt jemand darauf und welchen Zweck verfolgt dieser ?

 

eventuell hat ja jemand schon selber al ne Erfahrung mit solch einer Nachricht gemacht.

 

Danke

 

 

 

Auszug aus der Nachricht:

 

 

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@inaundsascha@  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

wir haben heute morgen eine Nachricht von einem Mitglied aus Frankreich erhalten welcher sich 2008 angemeldet hat im selben Jahr 4 Artikel kaufte und seit dem nichts mehr gekauft oder verkauft hat. Dieser drohte uns nun eine Abmahnung an da er der Meinung ist wir wären gew. Verkäufer. Was aber definitiv nicht sind. Alle Artikel stammen aus nem Nachlass welchen meine Frau hier abverkauft oder es probiert. Lt. Ebay müssen wir uns keine Gedanken machen das Sie unserer Aktivitäten als nicht gew. einstufen. Was mich Interessiert wie kommt jemand darauf und welchen Zweck verfolgt dieser ?

 

eventuell hat ja jemand schon selber al ne Erfahrung mit solch einer Nachricht gemacht.

 

Danke

 


Das ist ja nett von ebay, dass die Euch in Sicherheit wiegen - allerdings übernehmen die keinerlei Kosten oder stellen Euch gar nen Anwalt, wenn dann doch die Abmahnung ins Haus flattert - nicht mehr als kostenlose Ebay-Nachricht, sondern per Post mit ner fetten Rechnung hintendran.

 

Ihr habt in den letzten 12 Monaten mindestens 273 Artikel verkauft - vermutlich noch mehr, da nicht alle Käufer bewerten. Damit werdet ihr zu ernst zu nehmenden Konkurrenz für gewerbliche Verkäufer, wenn Euer vermeintlicher Privat-Verkauf solche Dimensionen annimmt.

 

Der Telefonjoker von ebay sagt Euch doch am Telefon nur was ihr hören wollt, damit ihr zufrieden und glücklich wieder auflegt. Lasst Euch lieber mal von einem Fachanwalt oder Steuerberater beraten. Da bekommt ihr ehrliche Antworten zum Thema gewerblicher Verkauf oder nicht.

 

Auch wenn ebay es Privat-Verkäufern möglich macht bis zu 320 Angebote im Monat gebührenfrei einzustellen, so ist es nicht besonders ratsam, dieses Angebot auch tatsächlich monatlich zu nutzen und andauernd zig Angebote online zu haben. Für die Folgen kommt ebay nämlich nicht auf - und die prüfen auch nicht, ob ihr tatsächlich privat oder gewerblich handelt. Das müsst ihr selbst machen und Euch entsprechend verantworten, wenn ihr mit Eurer privaten Meinung daneben liegt.


@inaundsascha@  schrieb:

Hallo Zusammen,

 

wir haben heute morgen eine Nachricht von einem Mitglied aus Frankreich erhalten welcher sich 2008 angemeldet hat im selben Jahr 4 Artikel kaufte und seit dem nichts mehr gekauft oder verkauft hat. Dieser drohte uns nun eine Abmahnung an da er der Meinung ist wir wären gew. Verkäufer. Was aber definitiv nicht sind. Alle Artikel stammen aus nem Nachlass welchen meine Frau hier abverkauft oder es probiert. Lt. Ebay müssen wir uns keine Gedanken machen das Sie unserer Aktivitäten als nicht gew. einstufen. Was mich Interessiert wie kommt jemand darauf und welchen Zweck verfolgt dieser ?

 

eventuell hat ja jemand schon selber al ne Erfahrung mit solch einer Nachricht gemacht.

 

Danke

 

 

 

Auszug aus der Nachricht:

 

 


Servus @inaundsascha

 

Es sollte eigentlich die Möglichkeit geben,

diese "Brüller",

welche die Herrschaften vom Telefonsupport so mitunter von sich geben,

irgendwo gesammelt melden zu können.

 

Man hört und liest immer wieder von haltlosen Aussagen von dort.

 

Das mit den Abmahnungen ist ein ganz spezielles Problem,

das leider in Deutschland besondere Auswüchse aufweist.

Wenn irgendeiner Dir übelwill

und ein Gewerbe betreibt,

das auch nur annähernd mit einem Segment zu tun,

welches Du mit Deinen Artikeln (oder einzelnen Artikeln) streift,

kann er sich an einen Anwalt wenden,

der gerne für ihn eine Abmahnung verschickt.

 

Diese kann man dann ignorieren

und abwarten,

ob der Abmahner wirklich ein Verfahren wagen würde;

dann rutscht man vielleicht unbedarft in eine Unterlassungsklage,

die dann teuer werden kann,

wenn man doch irgendwas übersehen haben sollte,

was für den gewerblichen Verkauf spricht;

oder man muss sich damit auseinandersetzen.

 

Da hier,

wie ich meine,

immer beide Seiten - abmahnende Anwälte und "abwehrende" Anwälte - verdienen können,

scheint man diesen Boom auch nicht durchbrechen zu wollen.

 

Derjenige,

der Euch da angeschrieben hat,

hat nun vorher gewarnt.

Die echten "Reihenabmahner" sparen sich das.

 

Wenn man Nachlass abverkauft,

kann so manches antike Sammlerstück dabei sein.

Ihr hattet einen neutralen weißen Hintergrund - wie mancher Profi;

habt einen Preis geschätzt, festgelegt und mit SK-Preis eingestellt - wie mancher Profi;

in ganz Europa angeboten ....

Das wirkt recht professionell.

 

Der Händler,

der mit viel mehr Risiko für den Versand verkauft,

auch noch Widerruf akzeptieren muss

usw.

und bei dem es eventuell nicht so toll läuft,

guckt sich dann Euer Tun eine Weile an

und dann reißt ihm die Hutschnur.

Würde er wirklich abmahnen und klagen ?

Man weiß es nicht.

 

 

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