21-08-2015 22:11
Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot vorzeitig wegen eines Irrtums geändert.
Mich hat ein Bieter per E-Mail angeschrieben, dass er der Höchstbietender ist (obwohl er es nicht ist). Er möchte den Betrag für das Gerät bezahlen. SEin Gebot war 22€ und der Höchstbetrag war 165€.
Wie verhalte ich mich richtig?
VG
SohnvonKlaus
@albersdoerfer_brand schrieb:Hallo zusammen,
ich habe ein Angebot vorzeitig wegen eines Irrtums geändert.
Mich hat ein Bieter per E-Mail angeschrieben, dass er der Höchstbietender ist (obwohl er es nicht ist). Er möchte den Betrag für das Gerät bezahlen. SEin Gebot war 22€ und der Höchstbetrag war 165€.
Wie verhalte ich mich richtig?
VG
SohnvonKlaus
was war Dein "Irrtum"?
der Bieter mit dem höchsten (von Dir getrichenen) Gebot könnte Ansprüche stellen (siehe o.g. Link zur Gebotsliste.....)
Moin,
Du benutzt Deinen gewerblichen Account um privat zu verkaufen. Ist nicht verboten, aber
"Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen."
Darf ich nun von Dir eine Rechnung mit Mwst. erwarten?
Aus diesem Grunde trennt man auch den gewerblichen von den privaten Bereich klar ab.![]()
Somit hast Du widersprüchliche Angaben in deinen Angeboten. Die gehen grundsätzlich zu Lasten des Verkäufers.
Auf Deine Frage bezogen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/121.html
Du schreibst, du hast das Angebot wegen Irrtums geändert.
Heißt dass, du hast es beendet, als bereits ein Gebot drauf war und hast dann noch einmal eingestellt? Oder wie hast du es geändert?
Nur der Höchstbietende könnte Ansprüche stellen.
PS Pass beim nächsten mal besser aud das kein "Irtumm" mehr vorkommt.
Gruß
eBay Deutschland Gebotsübersicht
der Höchstbieter ist dieser
dann wirst du es wohl verkaufen müssen. Es sei denn, du hast einen trifftigen Grund für die Gebotsstreichung.