14-08-2015 15:26
Hallo,
ich bin nicht erfahren als Verkäufer und hoffe ihr könnt mir eine richtige Anwort geben. Habe momentan ein Angebot laufen in dem ich die Garantie des Herstellers angebe. Ich wurde gestern von einem anderem Ebayer darauf aufmerksam gemacht, dass diese Herstellergarantie nicht übertragbar ist und somit nur für den Erstkäufer gilt. Kurz um hatte der Tippgeber recht. Leider habe ich die Garantiebedingungen nicht genau gelesen und wollte wirklich zu keiner Zeit jemanden übers Ohr hauen. Habe gleich das Angebot bearbeitet und darauf hingewiesen das die genannte Garantie nicht greift.
Meine Frage lautet nun: reicht es aus diesen Nachtrag zu tätigen oder wäre es besser das Angebot vorzeitig rauszunehmen um es dann aktuallisiert einzustellen?
Vielen Dank für Antworten!
Nichts beenden, worauf bereits Gebote sind!
Du kannst nach Auktionsende den Gewinner ja nochmals anschreiben,
ihm die Sache erklären und freistellen,
ob er unter diesen Umständen lieber zurücktreten (mittels Transaktionsabbruch) möchte.
Ich denke aber nicht, dass er das tun wird... 😉
@lavazza2012 schrieb:
...Meine Frage lautet nun: reicht es aus diesen Nachtrag zu tätigen oder wäre es besser das Angebot vorzeitig rauszunehmen um es dann aktuallisiert einzustellen?
Vielen Dank für Antworten!
Lies Dir diese Hinweise zum vorzeitigen Beenden eines Angebotes durch:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
Da der Wegfall der neunjährigen Restgarantie meiner Meinung nach eine wesentliche Änderung des Angebotes dargestellt, solltest Du den aktuellen Höchstbietenden aktiv über die erfolgte Änderung informieren. Meiner Meinung nach ist dieser berechtigt, sein Gebot zu steichen, wenn er das möchte.
http://pages.ebay.de/help/policies/invalid-bid-retraction.html
Beachte, dass nach § 6 Ziffer 5 der eBay-AGB die Gebote der anderen Bieter bereits "aus dem Rennen sind".
"Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten".
Die eventuelle Gebotsrücknahme des aktuell Höchstbietenden ändert daran nichts, auch wenn es die eBay-Technik nicht schafft, dies AGB-konform darzustellen.
Wenn sich ein neuer Höchstbietender findet, der also nach Deiner Änderung des Angebotes bietet, ist dieser selbstverständlich an sein Gebot gebunden.