18-11-2012 19:39
😄 Hallo Community,
Ich habe vor ca. 7 Tagen diverse (mehr als 60) Artikel für 1€ Startpreis eingestellt, anschl. eine Zusatz-Info hinzugefügt und die Änderung gesendet!
Erst beim Versenden der Zahlungsinfo heute fiel mir auf, dass der Artikel 2 x in EBAY auktioniert, verkauft und bezahlt wurde, OBWOHL ICH DEN ARTIKEL NUR EINMAL habe!!!!!! § 119 BGB scheidet aus, dies wäre nur zu Begin mögl. gewesen!
Nun haben also 2 VK ein und dasselbe Gerät ersteigert und bezahlt!!
Beide habe ich angeschrieben und den Fehler geschildert, wohl aber auch, dass ein techn. Versehen von EBAY existieren "könnte", dies aber schwer zu beweisen sein wird!
Wir haben beide mehrmals die Auktionen Zuhause durchgesehen, mehrmals kontrolliert (4 Augen-Prinzip), aber dieser FEHLER war erst NACH Auktionsende offensichtlich!
Das Hilfearchiv gibt nicht viel Auskunft darüber, deshalb poste ich das HIER und bitte um Hilfe, Links, Erfahrungen!
Ich kann die Ware definitiv nicht zweimal herausgeben! Welcher SCHADEN ist entstanden außer der Zahlung, die man ja rückgängig machen kann und: Ist eine schlechte Bewertung zwangsläufig, obwohl man sich "geeinigt hat"??!?
Gruß Holli