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Anonymous
Nicht anwendbar
Hallo,
ich habe eine Matratze verkauft, die der Käufer persönlich abgeholt und bar bezahlt hat. In der Beschreibung stand drin, dass sie 4 Jahre alt und in sehr gutem Zustand ist. Nun hat der Käufer eine Nacht drauf geschlafen und direkt einen Fall eröffnet, da die Matratze seiner Meinung nach durchgelegen ist (dies geht aufgrund des Materials gar nicht). Ich vermute, dass ihm die Art der Matratze nicht zusagt und er sie deshalb zurückgeben bzw. um den Preis feilschen will. Er hat noch nicht mal 1/10 des Neupreises gezahlt und erwartet scheinbar eine Neuqualität. Bin ich zur Rücknahme verpflichtet? Und falls ja: wie geht so was, wenn der Käufer über 300 km entfernt wohnt?

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Nein bist du nicht.

 

Der Käufer hatte die möglichkeit die Matratze bei Abholung zu prüfen und ob eine Matratze durchgelegen ist, das kann man sehr gut mit einmal Testliegen prüfen.

 

 

p.s. mich würde ja interessieren aus welchem Material die Matratze ist, wenn es bei dieser nicht möglich ist, das sie durchgelegen ist (ein Wasserbett mal außen vor).

Anonymous
Nicht anwendbar

@Anonymous schrieb:
Hallo,
ich habe eine Matratze verkauft, die der Käufer persönlich abgeholt und bar bezahlt hat. In der Beschreibung stand drin, dass sie 4 Jahre alt und in sehr gutem Zustand ist. Nun hat der Käufer eine Nacht drauf geschlafen und direkt einen Fall eröffnet, da die Matratze seiner Meinung nach durchgelegen ist (dies geht aufgrund des Materials gar nicht). Ich vermute, dass ihm die Art der Matratze nicht zusagt und er sie deshalb zurückgeben bzw. um den Preis feilschen will. Er hat noch nicht mal 1/10 des Neupreises gezahlt und erwartet scheinbar eine Neuqualität. Bin ich zur Rücknahme verpflichtet? Und falls ja: wie geht so was, wenn der Käufer über 300 km entfernt wohnt?

@Anonymous

 

Kurz und knapp: Nein.

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