am 29-02-2016 10:58 - zuletzt bearbeitet am 29-02-2016 14:14 von kh-marina
Warum wurde meine Artikel gestrichen?
Gerade habe ich geguckt den Auktionspreis der 201Euro erreichte. Aber dann bekam ich eine Email und der Preis hat auf 56Euro gefallen!!!!
Neu auf Ebay und dann gleich hochwertige Sachen anbieten, da ist Vorsicht angesagt denn das kann böse enden wenn man die Fallstricke nicht kennt.
Auktionen auf die bereits geboten wird vorzeitig beenden geht zwar technisch, ist aber rechtlich höchst problematisch. Meistens schließt man dabei einen gültigen Kaufvertrag zum bei Auktionsende gültigem Höchstgebot. In Deinem Fall wären das 56,16€ gewesen. Wenn Du doch mal einen Fehler beim Einstellen gemacht hast sprich das Abbrechen der Auktion unbedingt vorher mit dem Höchstbietenden ab, beende mit "enthielt einen Fehler" und stell den Artikel zeitnah zu den korrigierten Konditionen wieder ein sonst triffst Du hier ruckzuck auf einen Bieter der nur auf solche Fehler wartet und Dir das Notebook für ein paar Euro abklagt.
Du akzeptierst Paypal als Bezahlungsmethode. Sollte einer mit Paypal bezahlen musst Du unbedingt sendungsverfolgt verschicken (also dhl-Paket oder Hermes zum Beispiel, KEINESFALLS als Warensendung oder Päckchen). Machst Du das nicht kann der Käufer einfach behaupten, die Ware nicht erhalten zu haben und Paypal erstattet ihm den kompletten Betrag.
Bei Deiner aktuellen Auktion bieten auffallend viele Mitglieder mit wenigen oder gar keinen Bewertungspunkten mit. Das bist hoffentlich nicht Du selbst über weitere Accounts oder ein Bekannter von Dir, denn dieses sogenannte "Shill-Bidding" ist strafbar und führt auch erfahrungsgemäß nicht zu dem gewünschten Effekt. Wenn Du eine Mindestpreis-Vorstellung hast setze einfach das Startgebot entsprechend höher an. Bis zu 20 Auktionen pro Monat kannst Du als Privatperson zu beliebigem Startpreis ohne zusätzliche Gebühren einstellen. Wenn das nicht reicht ist ohnehin die Frage ob das nicht schon gewerblicher Handel wäre.
Bei Deiner aktuellen Auktion ist das Problem das ein Bieter sein Gebot zurückgezogen hat. Das wäre nur zulässig wenn er versehentlich einen falschen Betrag eingegeben hätte oder Du die Beschreibung nach der Gebotsabgabe geändert hättest. Im ersten Fall hätte er direkt ein Gebot mit dem richtigen Betrag abgeben müssen. Also war die Gebotsrücknahme unzulässig und Du solltest den Rückzieher auf jeden Fall an Ebay melden da dieser Bieter das offensichtlich systematisch betreibt. In diesem Fall ist nämlich Dein derzeit Höchstbietender mit 208€ kurzzeitig überboten gewesen und somit nicht mehr an sein Gebot gebunden (auch wenn das Ebay-System euch beiden was anderes vorgaukeln würde wenn es bei dem Betrag bleibt).
Gruß