06-08-2012 10:23
Guten Morgen beisammen,
ich habe vor Kurzem meine ersten beiden Artikel auf eBay verkauft. Die Abwicklung bei Artikel 1 ging problemlos, doch bei Artikel 2 (Android Handy) bin ich etwas skeptisch.
Kurz nach Auktionsende hat mich der Käufer kontaktiert und gefragt, ob ich denn das Rooting (eine Modifikation des Handy-Betriebssystems) entfernen könne. An sich ist das kein Problem, ich habe in der Artikelbeschreibung den Artikel eindeutig mit diesem Merkmal angegeben.
Kann der Käufer (der übrigens nach 4 Tagen noch nicht bezahlt hat - Normalfall?) mich da aufs Kreuz legen und mich dann à la "Artikel nicht wie beschrieben" anprangern?
Danke für jede hilfreiche Antwort!
Liebe Grüße.