Artikel nicht bezahlt

Habe das erste Mal das Problem, dass jemand nicht Bezahlt. Nun ist es auch erst am 20.10.2013 Weg gegangen.

Ebay hat versehentlich diesen Artikel aus meiner Übersicht gelöscht. Nach einem Anruf bei Ebay, wurde mir auch sofort geholfen.

Da ich aber noch keine Erfahrungen habe und nicht genau wusste, ob die Statusanzeige aktuell ist, habe ich den Käufer eine Zahlungsinformation gesendet. Bisher habe ich aber keine Reaktion von dem Käufer obwohl ich auch noch einmal eine Mail geschickt habe. Ganz höflich mit dem Hinweis, dass ich den Status nicht sehen kann.

Wie soll ich mich verhalten. Soll ich auf Grund des nicht Reagierens ein Problem melden? (Fristgemäß) Oder soll ich noch abwarten?

 

Es gibt zwar eine FAQ woraus ich auch die 4 Tagesfrist habe aber hier in der Community erhoffe ich mir mehr infos.

Zumal ich über diesen Käufer bei Google schon einiges gefunden habe.

Ich kann auch keine Bewertungsdetails sehen, da Privat. Ich brauche also eure Erfahrungen.

 

Vielen Dank für´s lesen.

 

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Nach 4 Tagen schon einen Aufstand machen?

Zwar könnte (Betonung auf könnte) man nach 4 Tagen einen unbezahlten Artikel melden.

Ich und wahrscheinlich noch ganz viele andere fragen nach 10 Tagen freundlich "Gab es ein Problem? )

 

Der Kauf war Sonntag Abend, du bietest lediglich Überweisung als Zahlungsmodalität an und hast in deinem Angebot kein Zahlungsziel stehen.

 

Zahlungen sind grundsätzlich sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt ist.

Manche Käufer nehmen sich aber die Freiheit, die Zahlung hinauszuzögern ... vor allem am Monatsende, wenn die Tage bis zur nächsten Kontoauffüllung länger werden.

 

Ich würde an deiner Stelle noch ein paar Tage warten und dann den Käufer an die Zahlung erinnern.

Bei dieser Gelegenheit kannst du ihm dann eine klar datierte Frist aufgeben und ankündigen, dass du nach fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktreten wirst etc. Alternativ kannst du natürlich auf Vertragserfüllung bestehen und diese notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

 

Dein Käufer scheint übrigens ein Profi zu sein, er hat auf 347 Artikel dieser Kategorie geboten und ist bei einigen Höchstbietender.

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