17-08-2012 10:01
Hallo liebe Ebay-Community,
Nein, ein Transaktionabbruch über eBay ist keine Vertragsauflösung.
Hallo 😄
Falls du noch etwas dazu schreiben wolltest:
Ohne seperate Ufforderung zur Zahlung und nach angemessener Fristsetzung erfolgter Kündigung des Kaufvertrages darfst du den Artikel nicht wieder neu einstellen.
Wenn sich dein (erster) Käufer es sich anders überlegt, hast du wohlmöglich zwei Kaufverträge zu erfüllen.
Ach Maenne!
Wo hast du denn den Blödsinn wieder her?
Schreibst du nur wa, um irgendwas zu schreiben?
Ihr könnt jeden Käse als Bedingung in die AB schreiben.
Rechtswidrige Vertragsbedingungen bleiben rechtswidrig und damit ungültig.
:^O
#7 war für #5
Nimm bitte diesen Schmarrn aus zukünftige Auktionen raus :
"Ebay-Kosten übernehme ich, Porto und Verpackung der Käufer."
Setze in deiner AB ein Zahlungsziel, das hast du ja schon gemacht.
Ich mache das so
Nach Verstreichen der Frist bekommt der K eine Zahlungserinnerung, nach weiteren 4 oder 5 Tagen bekommt er eine Zahlungsfrist mit Ankündigung von Falleröffnung nach einer Woche .
Du musst dem Käufer eine email schreiben und ihm eine Zahlungsfrist setzen. Sollte er sich darauf hin nicht melden, kannst du einen Fall wegen Nichtzahlens melden.
Solltest du immer noch keine Antwort erhalten, kannst du den Fall nach 4 Tagen mit dem Häkchen bei Käufer hat nicht gezahlt beenden.
Erst dann kannst du deinen Artikel erneut einstellen.
Hallo,
meinst du 10 Werktage oder 10 Wochentage ?
Du musst den Vertrag ordnungsgemäss kündigen, du kannst ihn nicht ohne weiteres wiederverkaufen.
Und zehn Tage sollte zwar ausreichend sein zum Bezahlen sein, nur wenn ein oder zwei WE dabei sind und die Banken arbeiten auch unterschiedlich langsam, nicht jeder macht Onlinbanking ....
Hallo,
ich weiß leider auch nicht, warum es mir den Text nicht anzeigt und weiß auch leider nicht, wie ich den vorherigen Beitrag ändern kann.
Eigentlich wäre das hier der Text. Vielleicht wird dann mein Problem deutlicher:
Hallo liebe Ebay-Community,
ich habe einen Artikel bei Ebay eingestellt und verkauft. Nun gebe ich bei meinen "Verkaufsbedingungen" immer an, dass der Artikel innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden muss. Ansonsten behalte ich mir vor den Artikel wieder bei Ebay einzustellen und somit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Diese Bedingung habe ich schon des öfteren in anderen Auktionen gelesen und fand sie ganz gut. Daher habe ich sie übernommen.
Nun würde ich aber gerne wissen, ob diese Bedingung überhaupt rechtens ist.
Darf ich den Artikel einfach wieder einstellen, wenn der Artikel nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wurde oder hat der Käufer trotzdem Anspruch auf den Artikel? Muss ich unser "Vertragsverhältnis" offiziell kündigen?
Vielen Dank für eure Hilfe! 🙂