abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Auf Fragen Antworten

Hallo,wie lange habe ich Zeit auf Fragen zum verkauften Artikel zu antworten sollte der Käufer nicht zu frieden damit sein,oder darf der Käufer einfach einen Anwalt einschalten da ich mich ca 2 Wochen nicht melden konnte(war im Krankenhaus)?Nun hatte ich ein Brief im Briefkasten und soll den Artikel zurücknehmen und 50 Euro Anwaltskosten bezahlen,bitte um Hilfe,lg

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (6)

Antworten (6)

Hallo, Deine Gesundheit steht jetzt erstmal im Vordergrund.Aber damit man dir helfen kann:

Nenn doch bitte mal die Artikel-Nr.

Dann kann man sich ein besseres Bild machen.

Wenn ich einen VK oder K über das Ebay-System anschreibe, erscheint ja die Meldung: sie bekommen innerhalb von 48 Stunden Anwort ! So oder ähnlich.

Man sollte ,wie schon erwähnt , zügig antworten.

Ob der Anzug nun Flecken hat oder nicht, oder ob die Hose zu kurz ist, das wissen nur du und der K.

Hat der K denn zusätzlich  einen Fall über Ebay  eröffnet?

Gib doch bitte mehr Infos und rege dich nicht auf.

Bin in ca 2 Stunden wieder online.

LG ete210

 

 

 

 

 

Hallo,

Ja es war ein Wurfeinschreiben und angeblich hätte der Artikel Flecken und die Hose wäre angeblich gekürzt wurden.Dies ist aber nicht der Fall.(wurde ja selbst von meinem Sohn getragen,und das seine Beine zu kurz sein sollen kann ich nicht bestättigen)Es handelt sich um einen Anzug.

Es muss doch irgendwo zu finden sein wie lange ich Zeit habe auf Mails zu reagieren,

und so wie es aussieht kommt es nun zu erheblichen Komplikation was meine Genesung angeht durch diesen Stress.Sollte ich den Käufer nun auch wegen fahrlessiger Körperverletzung Anwaltlich belangen???Ohne Ihm die Möglichkeit zu geben sich zu äussern,ohne Frist???Das ist doch nicht normal.

 

Lg

Hallo, ich möchte erstmal nur deine Fragen beantworten:

- du solltest schon ziemlich zügig Fragen deiner K beantworten, meist innerhalb von 48 Stunden, je eher ,je besser.

-natürlich darf dein K einen Anwalt einschalten, wenn er das möchte.

Ob so ein Verhalten fair und angebracht  ist, steht auf einem anderen Blatt.

Gerade jetzt in der Urlaubszeit oder so wie Du ,im KH liegst.Hast Du denn deinem K jetzt!! mitgeteilt, das du im KH gelegen hast?

Nur ein Vorschlag:

Kopiere Deinen Vertrag, den du bei der Aufnahme im KH unterschrieben hast.

Schwärze aber ggf. div. Zeilen, einiges gehen den Anwalt und K nichts an.Schreibe einen Brief an den Anwalt mit der Kopie.

Diesen würde ich als Einschreiben schicken.

Wenn ein Schreiben von einem Anwalt kommt, würde ich immer antworten.

Toi Toi

LG ete210

 

 

 

 

 

@ strike

Möchten Sie uns bitte von ihren Kommentaren und Antworten verschonen oder möchten Sie uns bitte von Ihren Kommentaren und Antworten verschonen ? X-(

Das Verhalten des Käufers geht mal garnicht,sollte er mit der Ware nicht zufrieden sein,müßte er das erstmal ebay melden(einen Fall eröffnen)da haben Sie dann in der Regel 10 Tage Zeit drauf zu antworten,wenn er lediglich

Sie als privaten Verkäufer angeschrieben hat,ist das sein

Fehlverhalten.

 

Sie hätten ja auch 3 Wochen im Urlaub sein können,jedenfalls würde ich keinen Cent bezahlen!

Artikelnummer ? Was wird bemängelt ?

 

Die RA - Kosten kann sich dein Käufer ans Geläuf schmieren, der hätte erstmal Fristsetzung, Forderungen usw erheben müssen - IMHO !

 

War es denn ein Einschreibebrief ?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder