03-10-2013 16:25
Ich habe aus versehen einen Artikel zum Sofortkauf angeboten (http://www.ebay.de/itm/121187695310). Bevor ich es merkte, war er natürlich schon verkauf. Den Käufer nett kontaktiert um Abbruch geben, etenntsprechenden Antrag gestellt, der unmittelbar abgeleht wurde. Nochmal per Webinterface und e-mail kontaktiert mit Verweiß auf 119 BGB, keine Reaktion.
Dann habe ich mir den Kollegen "die*anwaeltin" mal näher ansehen wollen:
Heißt nicht nur komisch, sondern natürlich auch privates Bewertungsprofil :(.
Habe schon schwer die Vermutung, dass mit dem Account rumgetrollt wird, kann man was machen?
Gibt es eine Chance das man Kunden mit privatem Bewertungsprofil von seinen Angeboten generell ausschließen kann?
TIA - Maik
Schreibe ihm umgehend in etwa so:
Sehr geehrter Herr / Frau XY
hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an.
Ich habe versehentlich die "Sofort-Kaufen" - Option angeklickt,
wollte aber den Artikel eigentlich per Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR anbieten.
Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.
Ich bitte um Verständnis und werde den Artikel nicht liefern . . .
Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
Der Account war vor einigen Tagen schon mal Thema!
Gerhört wohl zu der 1 euro Abzockmafia die schon länger ihr Unwesen treiben. Die Mitgliedsnamen sind alle mit "anwälten" versehen um den Verkäufer Angst zu machen...
Nicht darauf eingehen. Die wissen ganz genau daß sie im Unrecht sind.
Sobald als möglich einen nichtbezahlten Artikel melden und mit Verwarnung schliessen.
Hallo,
mal nur so am Rande.
Wieso beschreibst Du den Artikel als " Neu "?
Ist doch ganz klar ersichtlich das er gebraucht ist,oder.
Würde ich mal ganz schnell ändern.
Nein, die kannst du nicht ausschliessen.
Und wenn du sofort und ohne Ausreden den §119 gesendet hast ,lass dich auf nichts ein.
Moin
berufe Dich umgehend auf den Irrtumsparagraphen
und gib ihm DAS hier zu Lesen
widerlich diese Geiz_ist_geil_Fraktion . . .