18-02-2011 03:22
Hallo zusammen.
Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.
Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.
Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?
MfG
Hallo. Das ist ein mieser Erpressungsversuch.
Nenn doch mal den Namen des Bieters. Den eBay-Acc.nicht den Realnamen.
Kannst ihm schreiben, er soll´s doch mal versuchen, einzuklagen. Melde eBay diesen Erpressungsversuch.
Mit §119 hast du richtig gehandelt.Dein Möchtegern - Käufer hat da überhaupt keine Rechte.
Ach ja. Wenn Rechtsweg,dann muß er den beschreiten. Verlangen kann er gar nichts.
Außer kostenlos einen Tritt in den Kofferraum.
Lass dich durch solche Schnäppchenjaäger nicht einschüchtern.Es gibt eine ganze Reihe von solchen Typen,die auf diese Art und Weise andere über den Tisch ziehen.
Setze den Typen auf deine Liste für ausgeschlossene Bieter.