18-02-2011 03:22
Hallo zusammen.
Ich habe aus versehen einen Artikel (Wert ca. 80 Euro) anstatt als Auktion für 1 Euro Sofortkauf eingestellt.
Ich habe umgehend dem Käufer, der den Artikel bereits nach wenigen Minuten gekauft hatte wiedersprochen, dass es ein Versehen von mir war den Artikel als Sofortkauf einzustellen. Mit dem Hinweis auf § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums.
Jetzt möchte der Käufer den Vertrag auflösen - verlangt aber 25 Euro als Entschädigung.
Kann er das Geld verlangen oder sollte ich es darauf ankommen lassen und den Rechtsweg bestreiten?
MfG
Das ist Erpressung ! Melde den Fall eBay !Eine Rote kann er dir zwar geben, aber die wird mit ziemlicher Sicherheit wieder entfernt werden. hebe dir seine Mails auf und schicke sie mit an eBay.
Hier kannst du gern nachlesen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Noch einmal. Er hat keinerlei Anspruch !
teile ihm mit,dass er sich wegen Erpressung strafbar macht. Sollte er dich weiterhin belästigen,könne er mit einer Anzeige rechnen.Falls du eine Rechtsschutzvers.hast oder einen Anwalt kennst,kannst du dort nachfragen.
Gebühren fallen für dich nicht an. Ebay Prob melden,Geb.Gutschrift beantragen.
@ Laura.
Hier ist KEIN Vertrag zustande gekommen.Warum? Irrtümlich falsch eingestellt.Nach Bemerken des Fehlers widerufen. Es waren gerade ein paar Minuten vergangen.
Und nun komm in die Hufe und schmeiß diesen Sofortkaufjäger und Erpresser raus !
Wo gibt´s denn sowas,dass ihr auch noch solchen Typen recht gebt !
Unglaublich.