02-05-2013 11:41
Wie stelle ich die Automatisierung so ein das bei ständigen wieder-verkauf mehr als z.b.10 artikel verkauft auch stehen bleibt. bei mir funkt das nur von monat zu monat.
habe am mittwoch termin bei meinem RA
zwecks WRB und Im-pflicht.
mir wird ganz schwindelig, werde alles beherzigen.
der zaunpfahl hatt getroffen
bin wieder mal am suchen, wo ich es ändern kann, ist alles sehr umfangreich und somit zeit intensiv
Welche Fehler?
Wenn du dir den Text der neuen WRB mal durchliest, steht da was von
Informationspflichten.
Damit sollst du dich dringendst auseinandersetzen.
Ich schreibe mal beispielhaft grobe Fehler:
a) Information, wie auf Ebay der Vertrag geschlossen wird.
b) Vertragssprache
c) Wenn du dem Käufer die Rückversandkosten bei unter 40 Euro aufs Auge drücken willst, muss dieser Hinweis
z w i n g e nd
an einer zweiten Stelle im Angebot zu lesen sein. 1 x in der WRB reicht definitiv NICHT.
Ob das jetzt alles ist, weiß ich nicht.
Rechtsberatung in den Foren ist verboten, daher kannst du hier nur Hinweise und Meinungen lesen.
Ich zahle im übrigen in ein Rechtsabo ein. Mach dich da mal schlau, laß die Rechtsfirma mal über deine Angebote schauen und berichtigen.
In deinen Angeboten "Kontakt"...... Weißt du eigentlich, was das Wort "GEschäftsführung" bedeutet und wann man das erwähnen darf?
......
Nun noch was steuerliches.
Dir ist die verzwickte Lage bei Kleinunternehmer, Umsatzsteuer und Dienstleistungen aus dem Ausland bekannt (also Ebay-Gebühren - da Luxemburg)?
Weißt du, wie du das korrekt handhaben solltest bzw. verbuchen solltest?
Meine Einschätzung ist ja:
Wer kein Geld für ein Rechtsabo ausgibt, macht auch seine Einnahmen-/Überschußberechnung selbst, weil... die ist ja soooo einfach.
Nee - ist sie nicht.
Daher mal mein Wink mit dem Zaunpfahl.
Spreche mal deinen Steuerberater darauf an und auf eine Umsatzsteuer-ID.
Deine eigentliche Steuernummer beim Finanzamt hat im übrigen im Impressum nix verloren.
"Nein, mir ist der Fehler der Wiederrufbelehrung nicht aufgefallen,"
Ich vergleich das gerne mit dem Straßenverkehr.
Hast du ein Auto und wie ist das Haltbarkeitsdatum vom Verbandskasten ? 😉
"Fahrradschloss
Durch die neuen Versandkosten werde ich den Artikel wiegen und neu bewerten."
War ja auch nur ein genereller Gedankengang zum Thema "geringwertige Artikel im Versandhandel". 😉
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (1)
Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben,...
Da steht nicht drin, die MwSt. ist nicht enthalten.
Mit "nicht erhoben" meint das FA, du musst die MwSt nicht bezahlen. 😉
Wäre die MwSt nicht "enthalten", könnte das FA ja nicht sagen: "armer kleiner Kleinunternehmer, du darfst die MwSt behalten".
Klingt logisch, oder ? B-)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Nein, mir ist der Fehler der Wiederrufbelehrung nicht aufgefallen,
wird sich aber sofort drum gekümmert.
auf den §19, auch dies wird sofort behoben.
Dazu noch andere Fehler
was noch für Fehler.
Fahrradschloss
Durch die neuen Versandkosten werde ich den Artikel wiegen und neu bewerten.
Würde mich freuen wenn ich dies beantwortet bekomme oder
ihnen löcher in den Bauch fragen darf.
Danke sagt storearea
Nur mal so allgemein gefragt...
Macht es Sinn, auf Ebay einen Artikel zu verkaufen, wo die Versandkosten höher sind, als der Artikel selber ?
"In dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten."
Da steht so aber nicht in diesem §. 😉
Stellst du nicht ein
"bis auf Widerruf"?
....
Dann mal noch so nebenbei:
Dass die Widerrufsbelehrung seit nunmehr 2 Jahren von dir veraltet ist, ist dir gar nicht aufgefallen, nicht wahr?
Du hattest bisher Glück. Kann sich jederzeit ändern.
Dazu noch andere Fehler.
Allesamt im Abmahnfalle sehr teuer.