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Beim Verkaufen "Kostenlos und schnell" wer muß die Versandgebühren übernehmehn?

Ich bekomme als privater Verkäufer immer den Hinweis "Kostenlos und schnell" - Lieferung anzubieten,.

Wer übernimmt da die Versandkosten - die übernimmt doch sicherlich nicht Ebay. Wenn ich beim Verkauf nur 1€ erziele, dann kann ich ja wohl nicht auch noch die VK übernehmen. Da lohnt sich das Verkaufen überhaupt nicht mehr, zumal Ebay ja auch auf die VK 10% Gebühr erhebt.

Freue mich über Antwort. MfG

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo @dicki6711,

 

Vielen Dank für ihren Beitrag.

 

Aufgrund der bereits vielen erstellten Fragen zu diesem Thema, möchten wir Sie darauf hinweisen, das Ihr Thema geschlossen wurde.

 

Dieser Beitrag beantwortet einige ihrer Fragen: Erläuterungen zur Verkaufsprovision für den Versand

 

Weitere Meinungen & Fragen zum Thema, können Sie hier erstellen & lesen: Was haltet ihr von der geplanten Gebührenänderung?

 

Wir bitten um Verständnis.

Hallo dicki6711,

 

wenn man kostenlos & schnell anbieten will (ist ja keine Verpflichtung) macht es nur Sinn, wenn der Startpreis entsprechend angehoben wird.

 

Meine Erfahrung: Für preisgünstige Artikel ist es eher ein Hemmschuh.

 

Grüße

moebel-halser

Antworten (1)

Antworten (1)

da rechnet man natürlich die Versandkosten in den Gesamtpreis - Auktion oder Festpreis - mit ein

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