26-09-2014 10:06
Ich habe ein Artikel verkauft der bei ebay.de eingestellt wurde. Der käufer hat es über ebay.co.uk gekauft und reklamierte anschließend das die Ware nicht angekommen ist. Ich habe die Sendungsnummer bereitgelegt, es wurde auch sofort ein Fall eröffnet. Ich habe ein Nachforschungsantrag gestellt, das Ergebnis die Sendung wurde an einen berechtigten zugestellt. Das schreiben habe ich an ebay.co.uk weitergeleitet aber keine Gutschrift bekommen. Ich habe jetzt keine Ware auch kein Geld und zusätlich noch Versandkosten bezahlt damit der Käufer die Ware gratis bekommt.
Mit ebay.co.uk kann man nicht verhandeln, ist einfach nur kopfschütteln angesagt, ich habe etliche emails die belegen das meine beschwerde zurecht ist weiterhin habe ich 2 offiziele schreiben von der Post das die Sendung zugestellt worden ist. Ich möchte mich per email bei ebay beschweren oder das ganze an einen anwalt übergeben!
Hat jemand eine Adresse oder idee wie man das ganze am besten angeht?
MfG
@exotic-parts schrieb:
Ich habe ein Artikel verkauft der bei ebay.de eingestellt wurde. Der käufer hat es über ebay.co.uk gekauft und reklamierte anschließend das die Ware nicht angekommen ist. Ich habe die Sendungsnummer bereitgelegt, es wurde auch sofort ein Fall eröffnet. Ich habe ein Nachforschungsantrag gestellt, das Ergebnis die Sendung wurde an einen berechtigten zugestellt. Das schreiben habe ich an ebay.co.uk weitergeleitet aber keine Gutschrift bekommen. Ich habe jetzt keine Ware auch kein Geld und zusätlich noch Versandkosten bezahlt damit der Käufer die Ware gratis bekommt.
Mit ebay.co.uk kann man nicht verhandeln, ist einfach nur kopfschütteln angesagt, ich habe etliche emails die belegen das meine beschwerde zurecht ist weiterhin habe ich 2 offiziele schreiben von der Post das die Sendung zugestellt worden ist. Ich möchte mich per email bei ebay beschweren oder das ganze an einen anwalt übergeben!
Hat jemand eine Adresse oder idee wie man das ganze am besten angeht?
MfG
Hallo @exotic-parts ,
ich habe es weitergeleitet und die zuständigen Kollegen werden Dich kontaktieren.
Wer PP anbietet, muß mit solchen Dingen rechnen.
> Wer PP anbietet, muß mit solchen Dingen rechnen.
Oh timmi,
DIESEN Spruch einem Shopbetreiber zu sagen, ist MEHR als UNFAIR
@exotic-parts schrieb:Ich habe ein Artikel verkauft der bei ebay.de eingestellt wurde. Der käufer hat es über ebay.co.uk gekauftHat jemand eine Adresse oder idee wie man das ganze am besten angeht?
MfG
Hallo MfG
Zuständig ist immer die eBay-Niederlassung im Käuferland
Somit gelten die Käuferschutzregelungen von eBay.co.uk.
eBay US z.B. hat sehr strikte Regeln, was die Sendungsverfolgung angeht. Dort wird z.B: Deutsche Post/DHL nicht anerkannt.
Weiß jetzt nicht, wie das in UK aussieht.
Aber sag mal nebenbei...
Hast du keine Angst, daß eBay dir ganz den Hahn zudreht ?
Deine Verstöße gegen die eBay-Grundsätze in deinen Angebote sind ja nun wahrlich nicht zu übersehen. 😉
Verstehe ich richtig, dass der Käufer per Paypal gezahlt hat?
Dann sollte doch dein Ansprechpartner auch Paypal sein und nicht Ebay. Oder übersehe ich da etwas?