28-02-2016 21:09
@vr6styler schrieb:
Hallo,
wenn man ein neues Teil auf eBay verkauft aber explizit als defekt verkauft und jegliche Garantie und Gewährleistung sowie Rücknahme ausschließt. Hat dann der Käufer trotzdem Käuferschutz bezüglich eines solchen Falls?!
Ja, aber nur dann, wenn der Verkäufer clevererweise PayPal anbietet und der Käufer darüber zahlt.
Aber als PayPal-Fan weißt Du das ja. 
PP erstattet, sobald der Käufer einen abweichenden Artikel meldet, und zwar ohne Überprüfung.
Und da Du auf Deine eigenen Angebote bietest (Tja, Umloggfehler...) bin ich jetzt raus!:
Wenn er per PayPal bezahlt hat - schon.
so gräbt man sich selbst ein Loch, wenn man die PP-Käuferschutzbestimmungen nicht gelesen hat.
Fällt dann unter "selbst schuld"