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Käufer hat Geld nicht erhalten

Hallo,

ich habe einen Käufer der eine Rücksendung gesendet hat, leider ist diese untergegangen und wurde verspätet bearbeitet. Jetzt ist die 31 Tages Frist überschritten und ich kann keine Erstattung mehr anstoßen. Der Käufer gibt an dass er auch keinen Fall eröffnen kann.

Ich kann das Geld nicht einfach ins Blaue erstatten, deswegen möchte ich den Fall am liebsten über eBay und den Käuferschutz lösen, damit alles stimmt. Wie kann wer hier agieren damit das möglichst schnell gelöst wird.

 

Der Kunde ist leider schon ungeduldig, allerdings weiß ich nicht ob er einfach nicht die richtigen Angaben macht oder ob die Angelegenheit schon zu alt ist um einen Fall zu eröffnen.

 

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@45sportsshop  schrieb:

Hallo,

ich habe einen Käufer der eine Rücksendung gesendet hat, leider ist diese untergegangen und wurde verspätet bearbeitet. Jetzt ist die 31 Tages Frist überschritten und ich kann keine Erstattung mehr anstoßen. Der Käufer gibt an dass er auch keinen Fall eröffnen kann.

Ich kann das Geld nicht einfach ins Blaue erstatten, deswegen möchte ich den Fall am liebsten über eBay und den Käuferschutz lösen, damit alles stimmt. Wie kann wer hier agieren damit das möglichst schnell gelöst wird.

 

Der Kunde ist leider schon ungeduldig, allerdings weiß ich nicht ob er einfach nicht die richtigen Angaben macht oder ob die Angelegenheit schon zu alt ist um einen Fall zu eröffnen.

 

Einen Rat?


Servus @45sportsshop

 

Ich habe einen Rat. Einen guten Rat sogar:

 

Erstatte dem Käufer die Kohle PRONTO.

Das geht auch ohne Fallöffnung.

 

Manchmal glaube ich es nicht.

Entweder es machen immer mehr Leute "Geschäfte" ohne Ausbildung aus

oder die Abschlüsse zum Kaufmann werden per Tombola vergeben.

 

Entweder der Kunde hat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht,

dann hast Du

a) Dich an die entsprechenden Rückzahlungsfristen zu halten.

Würde es Dir etwas ausmachen,

die eigene WRB zu lesen und zu verinnerlichen ???

Ich gebe zu... so in Fließtextform ist das mühsam...

Ich picke es Dir raus:

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 1 Monat ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen"

 

Oh... nur weil man die Widerrufsfrist verlängert,

darf man die Rückzahlungsfrist auch verlängern ?
Wohl kaum !

 

Du bist nach meiner Auffassung dann wohl gute 14 Tage in Verzug.

 

Du bist jetzt ernsthaft der Auffassung,

dass sich der Kunden nun noch um eine Fallöffnung kümmern soll ?

 

Bei einer Reklamation müsst Ihr das anders klären...

aber wenn Du über PP erstattest,

also direkt über die TA ist das dokumentiert... fertig.

 

 

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